Für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden besteht derzeit die Möglichkeit, sich die Kosten mit bis zu 40 Prozent, mindestens jedoch 25 Basisfördersatz vom Staat fördern zu lassen, da die Wärmepumpe als besonders effiziente Heizmethode ist. 

Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Beginn des Jahres 2021 und deren Novellierung im Jahr 2023, wurde die Förderung mehrmals angepasst. 

Hauptintention ist, Immobilienbesitzer*innen zu motivieren, ihre alten Heizungen (vor allem Öl- und Gasheizungen) gegen neue, effiziente und umweltschonende Heizungen zu tauschen. 

Welche Ziele verfolgt die Politik? 

Die Bundesregierung visiert das Ziel an, die CO2-Emmissionen in Deutschland nachhaltig zu senken, um die Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen. 

Aus diesem Grund wurde die Förderung energetischer Sanierungen nach der Novellierung im Jahr 2020 zu Jahresbeginn 2021 überarbeitet und in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst und neu strukturiert. 
Bei der jüngsten Novellierung im Jahr 2023 wurden die Fördersätze weiter angepasst. 

Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen werden Wärmepumpen immer mit 25 Prozent Basiszuschuss gefördert. Darüber hinaus wird ein Bonus in Höhe von 10 Prozent gewährt, wenn die Wärmepumpe z.B. eine alte Ölheizung oder einen mindestens 20 Jahre alten, funktionsfähigen Gaskessel ersetzt. Ein weiterer Bonus in Höhe von einmalig 5 Prozent wird gewährt, wenn die Wärmepumpe Erdwärme als Quelle nutzt oder im Falle einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet. 

Allerdings gilt es einige Dinge beim Beantragen der Förderung zu beachten: 

- Der Antrag auf Förderung muss form- und fristgerecht gestellt werden – und zwar immer vor der Beauftragung! 

- Die Wärmepumpe muss technische Fördervoraussetzungen erfüllen und in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsbau installiert werden. 

- Gebäude müssen als für Wärmepumpen geeignet gelten, das heißt dass die Wärmepumpe muss mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,7 erreichen.
Diese Effizienzvorgabe wird im Jahr 2024 auf eine JAZ von 3,0 erhöht. 

Die umfangreiche Förderung der Bundesregierung ist ein wichtiges Instrument, um einen zügigen Umstieg von der fossilen in die erneuerbare Wärmeversorgung zu bewältigen.