Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen im Bereich Neubau übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) in Form von günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Verschiedene Förderprogramme stehen Ihnen dabei zur Verfügung und sollen die Energieeffizienz im Bereich Neubau steigern.


1. Förderung von Großwärmepumpen (Programm Nr. 271 Premium)

Von diesem Programm können kleine und mittlere Unternehmen genauso wie Privatpersonen profitieren. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Projekts sind,

  • dass die Wärmepumpe bei einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW mindestens eine JAZ von 3,8 vorweisen kann
  • und entweder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden oder zur Bereitstellung des Heizbedarfs von Nichtwohngebäuden oder zur Bereitstellung von Wärme für technische Prozesse zur gewerblichen bzw. industriellen Nutzung oder für die Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze eingesetzt wird.

Lediglich Luft-Wasser-Wärmepumpen sind von der Förderung durch dieses Programm ausgeschlossen.

Wichtig ist, dass Sie die Förderanträge bei Ihrer Hausbank einreichen bevor Sie investieren. Gefördert werden Sie mit zinsgünstigen Krediten mit Laufzeiten von 5 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren (in dieser Zeit zahlen Sie nur die Zinsen des Kredits zurück) und in Form von Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Zuschüsse berechnet sich anhand der von der Wärmepumpe erbrachten Wärmeleistung: Es werden 80 Euro pro kW Wärmeleistung (max. 50.000 Euro) Beihilfe gezahlt. Die KfW-Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage abgerufen werden.

Beachten Sie, dass für den Nachweis der JAZ eine automatische Fernauslese und Speicherung der für die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erforderlichen Messwerte notwendig ist, da für Wärmepumpen in dieser Größenklasse keine entsprechende Norm existiert,. Durch die Überwachung der Arbeitszahl während des Betriebs lassen sich außerdem mögliche Optimierungsmaßnahmen zeitnahe identifizieren.   

 2. Förderung energieeffizienter Neubauten (Programm 153)

Mit diesem Programm fördert die KfW den Bau bzw. den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern (Effizienzklassen 40, 55 und 70) oder Passivhäusern. Der Begriff KfW-Effizienzhaus bezeichnet Häuser mit einem besonders niedrigen Energieverbrauch, welche die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung  (EnEV) unterschreiten. Die KfW fördert die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung oder im Falle eines Neukaufes den Kaufpreis inklusive Nebenkosten. Auch in diesem Fall gilt: Stellen sie den Antrag bevor Sie investieren!

Im Rahmen des Programms können Sie zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit mit bis zu 30 Jahren Laufzeit beantragen. Es werden außerdem Tilgungszuschüsse von bis zu 10 % der Darlehenssumme gewährt (je höher die Effizienzklasse; desto höher der Zuschuss). Im Rahmen des Programms wird zwar nicht die Wärmepumpe direkt gefördert, aber Sie können das Geld für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe nutzen; umso die Effizienzklasse Ihres Hauses zu steigern.

3. Förderung von Speichern (Programm Nr. 275)

Wenn Sie sich das volle Programm gönnen, Wärmepumpe und PV-Anlage, heizen Sie CO2-frei. Um möglichst viel eigenen Strom nutzen zu können, ist ein Batteriespeicher sinnvoll. Dafür sind die folgenden Punkte zu erfüllen:

  • Erstens darf die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, 30 kWp nicht überschreiten.
  • Zweitens wird nur ein Batteriespeicher je Photovoltaik-Anlage gefördert.
  • Und dritten muss sich der Speicher in Deutschland befinden und dort mindestens 5 Jahre betrieben werden

Mehr Informationen zum Thema Förderung finden Sie hier.