BAuA formuliert verbindlichen Standard

Mit Beginn der Corona-Pandemie sahen sich unsere BWP-Mitgliedsunternehmen, ganz gleich ob Industrie oder Handwerksbetriebe, vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Verschärfte Hygienekonzepte waren zu erarbeiten, der Arbeitsschutz wurde angepasst. Dabei haben sich unsere Mitglieder von Anfang an auf den Rat der Wissenschaftler, Ärzte und Behörden verlassen und haben es geschafft, auch während des Lockdowns Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit ihren relevanten Dienstleistungen sicherzustellen.

Nun wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein verbindlicher Arbeitsschutzstandard für die Pandemiebedingungen vorgelegt. Erstellt haben ihn die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesarbeitsministerium. Obwohl die meisten Maßnahmen aus der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel von den Unternehmen bereits umgesetzt werden, bietet die Regel einen wichtigen Vorteil: Sie schafft verbindliche Standards, nach denen Arbeitgeber guten Gewissens annehmen können, dass sie die jeweiligen Vorschriften rechtssicher umsetzen.

Die komplette Richtlinie kann einfach online von der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heruntergeladen werden:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel auf der Seite der BAuA