Smart-Meter-Rollout
Mit der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) wird der Einbau von Smart Metern für bestimmte Verbrauchergruppen verpflichtend. Auch einige Wärmepumpenbesitzer sind schon jetzt von dem flächendeckenden Rollout, der bis 2032 abgeschlossen sein soll, betroffen. Wer genau von dem Rollout betroffen ist, ob Maßnahmen zu ergreifen sind, welche Kosten für den neuen Stromzähler anfallen und weitere Fragen beantworten wir auf dieser Seite.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, dass der Einbau eines Smart Meters verpflichtend wird, sobald das BSI in seiner Marktanalyse die technische Möglichkeit eines Einbaus festgestellt hat. Eine Voraussetzung für den verpflichtenden Einbau ist, dass der Nutzer zwischen verschiedenen zertifizierten Geräten wählen kann. Die Zertifizierung von Geräten verschiedener Hersteller ließ auf sich warten, ist nun aber gegeben, sodass der Rollout beginnen kann.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, welches aus zwei Einheiten besteht: aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). So kann der Stromverbrauch eines Haushalts nun nicht mehr nur gezählt werden, sondern auch mit der Gateway in das Stromnetz eingebunden werden. Dies wird vor allem wichtig, wenn in Zukunft variable Stromtarife passend zu einem fluktuierenden Stromangebot durch erneuerbare Erzeuger wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen angeboten werden. Der Verbrauch kann dem Angebot flexibel angepasst werden. Dies dient nicht nur dem Lastenmanagement, sondern auch dem Verbraucher: Verbrauchstransparenz ermöglicht energie- und kostensparendes Verhalten, vermeidet eine Vor-Ort-Ablesung und ermöglicht eine standardisierte Infrastruktur für ein „Smart Home“.
Für wen ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend?
Der Smart-Meter-Rollout findet nicht für alle Verbraucher gleichzeitig statt. Die flächendeckende Ausstattung von Gebäuden mit Smart Meter soll bis 2032 abgeschlossen sein. 2020 erhalten lediglich Gebäude mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh einen Smart Meter. Außerdem wird auch in denjenigen Haushalten und Gebäuden ein Smart Meter integriert, in denen eine neue Wärmepumpe, ein steuerbarer Verbraucher, installiert wird. Für bereits vorhandene Wärmepumpen besteht die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems NICHT.
Einbau & Kosten
Der Verbraucher muss nicht aktiv werden, um den vorgeschriebenen Einbau zu erwirken. Für die Installation des Messsystems ist der grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Die jährlichen Kosten für den Smart Meter trägt jedoch, genau wie bei den jetzigen Stromzählern, der Verbraucher. Dabei gibt es jedoch einen Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen. Die Obergrenzen orientieren sich an der Menge des verbrauchten Stroms eines Haushalts und können zwischen 20 und 60 Euro im Jahr betragen.
Zum Hintergrund
Der steigende Anteil fluktuierender Stromerzeugung erfordert einen Paradigmenwechsel: von der verbrauchsorientierten Erzeugung zum erzeugungsorientierten Verbrauch. Der Netzausbau bleibt zeitlich und hinsichtlich der Kapazität hinter dem Ausbau erneuerbarer Energien zurück. Insbesondere im dezentralen Energiesystem wird die Erzeugung weniger steuerbar und das Lastmanagement gewinnt auf der Verbraucherseite zukünftig weiter an Bedeutung. Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert intelligente Steuerung und dazu ein Kommunikationsnetz, das Erzeugung und Verbrauch und miteinander verknüpft.
Das BMWK stellt auf seiner Homepage Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (Smart Meter) zur verfügung. Hier finden Sie Antworten zu Datenenschutz & Datensicherheit, zu Kosten & Betrieb von Smart Metern und zur Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers.