Gebäudeenergierecht

Stellungnahme des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V. zum Referentenentwurf GEG

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. unterstützt das Vorhaben der GEG-Novelle, dass neue Heizungsanlagen ab dem kommenden Jahr zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Zugleich erwartet die Wärmepumpenbranche, dass das GEG nicht isoliert auf den Weg gebracht wird. Eine Flankierung in den Förderprogrammen, vor allem aber in der Regulierung der Energiepreise ist dringend erforderlich. Das Verhältnis von Gas- zu Strompreis hat sich in den letzten Monaten in eine Besorgnis erregende Richtung entwickelt.


Seit eineinhalb Jahren bereitet sich die Wärmepumpenbranche auf die 65-Prozent-Vorgabe vor. Sie hat sich längst darauf ausgerichtet, dass die Wärmepumpe bereits ab dem kommenden Jahr die neue Standardheizung wird: Die Absatzzahlen der Branche befinden sich auf Zielkurs. Hersteller, Fachhandwerk und viele andere machen ihre Hausaufgaben – jetzt muss die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ebenfalls Planungssicherheit schaffen.

Denn während Heizungshersteller und ein Großteil des Handwerks längst auf Wärmepumpen ausgerichtet sind, besteht bei den Förderprogrammen und bei den Energiepreisen noch Nachholbedarf. So ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Menschen über das Inkrafttreten der GEG-Novelle zum kommenden Jahr Sorgen machen. Dem herunter subventionierten und auf zwölf Cent gedeckelten Gaspreis steht eine unzureichende Preispolitik auf der Stromseite gegenüber.

Während auf der einen Seite fossile Energieträger weiter subventioniert werden, zuletzt durch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas, sorgt das Erdgas andererseits im Rahmen der Merit Order für Preisspitzen beim Strompreis – und dies, obwohl der Anteil erneuerbarer Energien beim Strom stetig wächst. Darüber hinaus machen staatliche Preisbestandteile fast die Hälfte des Strompreises aus: Dieser Spielraum sollte für politische Entlastungen genutzt werden.

Der Bundesverband Wärmepumpe fordert von der Bundesregierung jetzt klare Rahmenbedingungen für den bereits vereinbarten Wärmepumpen-Hochlauf. Neben der zügigen Umsetzung der GEG-Novelle und einer gezielten Aufstockung der BEG-Förderung, sollte eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden. Über die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf 7 Prozent steigen Anreize für den Wärmepumpeneinsatz. Maßnahmen beim Strompreis setzen nicht nur direkt bei den Verbrauchskosten an und entlasten auch die Mieter unmittelbar. Diese Form der Entlastung lässt sich zudem zeitlich gut steuern und im Zuge der zu erwartenden Marktpreisentwicklung wieder anpassen.
Wasserstoff in der Heizung kann allenfalls Nischenlösung sein

Die Politik der falschen Zeichen könnte sich im GEG noch verstärken. Je nachdem wie der Gesetzgeber mit dem Vorschlag weiterverfährt, dass auch Erdgasheizungen als Erfüllungsoption anerkannt werden, wenn sie „H2-ready“ sind und der Gasnetzbetreiber einen Transformationsplan vorlegt. Laut Gesetzentwurf wäre das mit harten Anforderungen verbunden, Gasnetzbetreiber müssten für entsprechende Versorgungsgebiete verbindliche Zusagen machen und massive Investitionen leisten, was angesichts der großen Effizienzvorteile von Wärmepumpen nur in vereinzelten Insellösungen eine Rolle spielen dürfte.

Im Zusammenwirken mit den falsch gestellten Energiepreisen könnte bei Verbrauchern aber die Erwartung entstehen, dass diese Option auch in der Breite des Gebäudebestands eingesetzt werden könnte. Es ist Aufgabe der Politik, falschen Erwartungen entgegenzutreten. Denn überall dort, wo die Umstellung zu Wasserstoff dann nicht gelingt, drohen fehlgeschlagene Investitionen und enorme Kostenbelastungen für die Steuerzahler und all diejenigen, die im falschen Glauben in eine H2-ready-Heizung investiert haben.