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Energiepreise

Kernziel

Eine auf Elektrifizierung ausgerichtete Politik stärkt die europäische Energiesouveränität und stellt ein strategisches Element für die Versorgungssicherheit dar. Dafür ist es ausschlaggebend, Verbraucher bei Abgaben auf den Strompreis zu entlasten und gleichzeitig mit der Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Verkehr wichtige ökonomische Anreize für den Ausstieg aus fossilem Heizen zu setzen. 

Die derzeitige Systematik der Energiepreise verhindert jedoch noch ein echtes level-playing-field zwischen Strom und anderen Energieträgern. Dieses Ungleichgewicht ist bedingt durch die hohen staatlichen Preisbestandteile bei Strom (Steuern, Abgaben und Umlagen) sowie fehlende lokale Anreizsignale für die Einbindung von Wärmepumpen in ein intelligentes Energiesystem mit einem Zusammenspiel aus fluktuierender Erzeugung und flexiblem Verbrauch. 

Folgerichtig müssen Strompreise an der richtigen Stelle entlastet werden, um im Zusammenspiel mit Ordnungsrecht und Investitionsförderung auf die Umsetzung des ETS 2 vorbereitet zu sein. Nach dem gesunkenen Ambitionsniveau im Ordnungsrecht gewinnen Strompreisentlastung und eine ambitionierte CO2-Bepreisung zusätzlich an Bedeutung. Diese Maßnahmen sind nicht nur energiepolitisch wichtig, sondern auch sozialpolitisch begründet. Sie sollten die Belastungen durch den steigenden CO2-Preis abfedern und durch frühzeitige Investitionen hohe Preissprünge vermeiden. Folgende Zusammenhänge sind dafür zentral

  1. Staatliche Abgaben: Steuern und Umlagen in den Blick nehmen

  2. Netzausbaufinanzierung: Anstieg der Netzentgelte bremsen 

  3. Flexibilität fördern: Digitale Infrastruktur voranbringen

  4. Umsetzung ETS 2: Nationalen Mindestpreis für CO2 sicherstellen

Positionspapier Strompreis

Das Positionspapier des Bundesverbands Wärmepumpe zeigt, welche Rolle eine wettbewerbsfähige Energiepreisgestaltung für den Erfolg der Wärmewende spielt. Im Fokus stehen die Entlastung des Strompreises bei Steuern, Umlagen und Netzentgelten, die Förderung von Flexibilität und Digitalisierung sowie eine verlässliche CO?-Bepreisung im Rahmen des ETS 2, um Investitionen in effiziente und klimafreundliche Heiztechnologien zu stärken.

CO2-Bepreisung: Lenkungswirkung von BEHG und ETS2 sicherstellen

Die CO2-Bepreisung ist und bleibt ein wichtiges Lenkungsinstrument der deutschen und europäischen Klimapolitik. Die Überführung des erprobten nationalen Emissionshandelssystems in den erweiterten europäischen Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) stellt einen bedeutenden Schritt in der europäischen Klimapolitik dar, bei dem sich in der nationalen Umsetzung einige Fragen ergeben, die in engem Zusammenhang mit ergänzenden Maßnahmen in der Gebäude- und Energiepolitik stehen. Klimapolitisch trägt Deutschland eine besondere Verantwortung: Die meisten Emissionen in den ETS-2-Sektoren Gebäude und Verkehr entfallen auf Deutschland. 

Ein ambitioniertes Vorgehen in der nationalen Umsetzung des ETS 2 ist daher entscheidend, um die europäische Gesamtwirkung sicherzustellen. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive ist die Umsetzung des ETS 2 von zentraler Bedeutung: Er reduziert als gemeinsames europäisches Instrument die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, die nicht nur teuer, sondern auch geostrategisch relevant sind. 

Erwartbare Preispfade in der CO2-Bepreisung sind also ein entscheidendes Mittel zur Unterstützung der Transformation des Gebäudesektors. Ein Weg dafür ist die Einführung eines nationalen Mindestpreises mit fest hinterlegtem Aufwuchspfad, der über eine Fortführung des BEHG umgesetzt werden könnte. Die ETS2-Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich Spielräume für ergänzende nationale Maßnahmen wie eine nach unten abgesicherte CO2-Bepreisung. Dadurch würde einerseits die Wirksamkeit der CO2-Bepreisung gestärkt und gleichzeitig ausreichende Planungssicherheit im Bundeshaushalt bzw. im Klima- und Transformationsfond geschaffen, um wirkungsvolle Maßnahmen bei Strompreisen und Investitionsförderung nachhaltig zu finanzieren.

Zusammensetzung des Strom-, Gas- und Ölpreises im Jahr 2025

Haushaltsstrom kostete im Jahr 2025 im Durchschnitt rund 38,35 Cent/kWh. Er ist damit deutlich teurer als fossile Heizenergieträger (Heizöl, Erdgas) oder Pellets. Das liegt vor allem an staatlich regulierten Preisbestandteilen, mit denen die meisten anderen Heizenergieträger nicht in diesem Umfang belastet werden, und die fast 60 Prozent des Preises ausmachen. So ist die Steuer und Abgabenlast auf Strom etwa doppelt so hoch wie auf Öl und fast fünf mal so hoch wie auf Gas.

Ansprechpartner Politik

Dr. Björn Schreinermacher
Stv. Geschäftsführer BWP e.V.
Leiter Politik
 

Johanna Otting
Referentin Politik und Energiewirtschaft