CO2-Bepreisung: Lenkungswirkung von BEHG und ETS2 sicherstellen
Die CO2-Bepreisung ist und bleibt ein wichtiges Lenkungsinstrument der deutschen und europäischen Klimapolitik. Die Überführung des erprobten nationalen Emissionshandelssystems in den erweiterten europäischen Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) stellt einen bedeutenden Schritt in der europäischen Klimapolitik dar, bei dem sich in der nationalen Umsetzung einige Fragen ergeben, die in engem Zusammenhang mit ergänzenden Maßnahmen in der Gebäude- und Energiepolitik stehen. Klimapolitisch trägt Deutschland eine besondere Verantwortung: Die meisten Emissionen in den ETS-2-Sektoren Gebäude und Verkehr entfallen auf Deutschland.
Ein ambitioniertes Vorgehen in der nationalen Umsetzung des ETS 2 ist daher entscheidend, um die europäische Gesamtwirkung sicherzustellen. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive ist die Umsetzung des ETS 2 von zentraler Bedeutung: Er reduziert als gemeinsames europäisches Instrument die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, die nicht nur teuer, sondern auch geostrategisch relevant sind.
Erwartbare Preispfade in der CO2-Bepreisung sind also ein entscheidendes Mittel zur Unterstützung der Transformation des Gebäudesektors. Ein Weg dafür ist die Einführung eines nationalen Mindestpreises mit fest hinterlegtem Aufwuchspfad, der über eine Fortführung des BEHG umgesetzt werden könnte. Die ETS2-Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich Spielräume für ergänzende nationale Maßnahmen wie eine nach unten abgesicherte CO2-Bepreisung. Dadurch würde einerseits die Wirksamkeit der CO2-Bepreisung gestärkt und gleichzeitig ausreichende Planungssicherheit im Bundeshaushalt bzw. im Klima- und Transformationsfond geschaffen, um wirkungsvolle Maßnahmen bei Strompreisen und Investitionsförderung nachhaltig zu finanzieren.