Staatliche Förderung
BWP-Förderrechner

Wie viel Förderung erhalte ich für den Einbau einer Wärmepumpe? Wie kombiniere ich die Förderung mit anderen Bonuszahlungen? Klicken Sie sich durch den Förderrechner und finden Sie Ihren Weg durch die Förderprogramme und zur Antragstellung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG-Förderung in Wohn- und Nichtwohngebäuden für neue Wärmepumpen in Neubau, Vollsanierung oder beim Heizungstausch.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Große Wärmepumpen und Wärmenetze

Großwärmepumpen und Quartierslösungen können Anspruch auf staatliche Förderung in Form einer Zuschussförderung im Rahmen des "Wärmenetze 4.0" Förderprogramms des BAFA haben. Ab September 2022 ist zudem eine Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) angekündigt, die das Programm "Wärmenetze 4.0" ablöst.
BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen
Die BAFA fördert den Einbau von effizienten Kälte- und Klimaanlagen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen und Freiberufler.
Weitere Förderprogramme

Neben den Förderprogrammen des Bundes bei BAFA und KfW bieten auch viele Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger Förderung für effiziente Wärmepumpen an. In diesen Förderdatenbanken können Sie nach Förderprogrammen für Ihr geplantes Projekt in Ihrer Region suchen. Auch die Bundesprogramme werden hier angezeigt.
Nützliche Links & Beratung
Wärmepumpen Förderratgeber 2023 – Auflage Februar 2023
Der Einbau klimafreundlicher Wärmepumpen wird gefördert - sowohl im Bestand, als auch im Neubau. Unser Förderratgeber informiert Sie zu allen gängigen Bundesförderprogrammen im Ein- und Zweifamilienhausbereich. Dazu zählen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Einzelprogrammen BEG Einzelmaßnahmen ("BAFA-Förderung") und BEG WG/NWG (KfW-Förderung Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden). Außerdem erhalten Sie Informationen zur ab 01.03.2023 gültigen Kreditförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN).