Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte unsererseits:

> konsequente Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
>
Reform des EEWärmeG: EE-Mengenmodell für Öl- und Gasgroßhändler
> keine EEG-Befreiung für Wärmepumpen
> Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestniveau
> keine CO2-Vermeidungssteuer
> Einbindung von Wärmepumpen in virtuelle Kraftwerke


Frage 1: Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um die Rahmenbedingungen für den Bezug von Wärmepumpen-Strom zu verbessern?

Frage 2: Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um die Auslastung der Grünstromerzeugung mithilfe von Wärmepumpen zu befördern?

Bekanntlich handelt es sich bei der Energieeffizienz um eine der „fünf Säulen der Energiewende“ der von der FDP mitgetragenen Bundesregierung. Schon allein von daher ist die Schlüsselstellung, die die FDP der Energieeffizienz beimisst, offensichtlich – zumal unter Verweis auf den dämpfenden Effekt, den eine erhöhte Energieeffizienz tendenziell auf das Strompreisniveau hat. Für die FDP ist das Gelingen der Energiewende entscheidend. Im Vordergrund stehen dabei Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie. Wichtig erscheint uns vor diesem Hintergrund ein sachgerechtes und erwartungsstabiles Festhalten an den auf europäischer Ebene dazu vereinbarten Zielen, vor allem durch die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Dabei setzen wir auf markt- und kostenorientierte Lösungen und auf die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarktes. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen auf die Verpflichtungen Deutschlands anrechenbar sein, soweit sie Endenergieeinsparungen bzw. einen sparsameren Umgang mit Energie bewirken. Sinn und Zweck der Richtlinie ist die Realisierung von Endenergieeinsparungen zur Erfüllung des bekannten 20%-Energieeffizienzziels bis zum Jahr 2020. Für die Erreichung dieses Ziels ist es irrelevant, beispielsweise aus welchem Sektor die aus der Effizienzsteigerung resultieren-den Energieeinsparungen stammen, solange diese tatsächlich eintreten.

Die seit Jahren rasanten Fortschritte der Wärmepumpentechnologie und ihrer Märkte sprechen für sich. Sie haben auf breiter Front Fuß gefasst und überzeugen Unternehmen wie Verbraucher in zunehmendem Maße. Grund für diese positive Entwicklung ist hohe Leistungsfähigkeit und auch ökonomisch überzeugende längerfristige Performance dieser Technologie, die wir ausdrücklich anerkennen und über die wir uns freuen. Anstelle weitergehender selektiver Förderung von Einzeltechnologien setzt die Wirtschaftspolitik der FDP tendenziell eher auf eine Verbesserung von Rahmenbedingungen, wobei die Privaten dann auf eine sehr breite Palette des bestehenden Beratungsinstrumentariums und bestehender Fördermaßnahmen zurückgreifen können.


Frage 3:Unterstützt Ihre Partei die Nutzung temporärer Stromüberschüsse durch Wärmepumpen? Welche Maßnahmen würden Sie dafür ergreifen?

Frage 4: Befürwortet Ihre Partei eine Besserstellung von Verbrauchern, die ihre <link waermepumpe service glossary>Wärmepumpe mit Öko-Strom CO2-frei betreiben?

Die FDP teilt Ihre Einschätzung, dass das Energiekonzept nicht nur isoliert im Stromsektor, sondern auch auf den anderen Energiemärkten umgesetzt werden muss. Das mittelfristige Ziel einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den gesamten Verkehrs- und Wärmesektor vor Augen, wollen wir für den Wärmemarkt eine Reform des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes möglichst zügig ins Werk setzen. Wir brauchen eine klare Perspektive für die Eigentümer und das Handwerk. Die FDP setzt sich für ein Mengenmodell ein, das die Großhändler von Öl und Gas verpflichtet, einen bestimmten Anteil erneuerbarer Wärme auf den Markt zu bringen. Diese Vorgabe können sie selbst erbringen oder Nachweise über Wärmemengen von zertifizierten Anlagen anderer Technologien, unter anderem auch aus dem Einsatz von Wärmepum-pen, ankaufen. Wir sind zuversichtlich, dass sich in einem solchen Modell die besten und leistungsfähigs-ten Technologien auch unter dem Aspekt der Kostenminimierung durchsetzen werden.


Frage 5:Wird Ihre Partei auf Rahmenbedingungen hinwirken, überschüssigen Strom in den Wärmemarkt zu integrieren, z.B. durch flexible Stromtarife?

Das Bundeskabinett hat im Juli 2013 die Artikelverordnung zur Novelle der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung und weiterer Verordnungen im Regulierungsbereich mit den Maßgaben des Bundesrates beschlossen. Die Verordnung schafft Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der besonderen Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher sowie für notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur. Zudem wird gewährleistet, dass auch zukünftig alle Verbrauchergruppen einen sachgerechten Beitrag zur Finanzierung der Netzkosten leisten.


Frage 6:Wie steht Ihre Partei zu einer EEG-Befreiung für Wärmepumpen?

Sinkende Börsenpreise für Strom bewirken nach dem heutigen EEG-System eine steigende EEG-Umlage. Neuanlagen erneuerbarer Energien sollen daher verpflichtend in die Direktvermarktung wechseln müssen. Unser Vorschlag eines festen Marktzuschlags pro Technologie, der zusätzlich zu den Markterlösen gezahlt wird, entkoppelt die künftig aufgebaute EEG-Umlage von den Börsenstrompreisen – so dass die Gesamtkosten für die Verbraucher tendenziell sinken. Als zusätzliche Maßnahme soll die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestmaß gesenkt werden. Auch die Länder müssen sich an der Rückgabe der Mehreinnahmen an den Steuerzahler beteiligen. Beim EEG müssen Einspeisevergütungen und Marktzuschläge bei allen Technologien einer deutlich höheren Vergütungsabsenkung pro Jahr für Neuanlagen unterworfen werden. Der künftige Ausbau der erneuerbaren Energien soll gleichmäßiger und ohne Überhitzungen erfolgen. Der „atmende Deckel“ als automatischer Anpassungsmechanismus soll deshalb von der Photovoltaik auf alle Technologien ausgeweitet werden. Erreicht eine Technologie die Ausbauziele, so ist die Förderung aus dem EEG zu beenden. Ausnahmen sind nur bei Anlagen denkbar, die über die Energieproduktion hinaus noch wichtige Aufgaben übernehmen. Langfristig strebt die FDP ein europaweites System der Mengensteuerung mit Mindestmengen erneuerbarer Energie an.


Frage 7: Würde Ihre Partei die Abschaffung der Stromsteuer, die zunehmend regenerativ erzeugten Strom belastet, zugunsten einer CO2-Vermeidungssteuer befürworten?

Der Handel mit Emissionsrechten bleibt das zentrale Instrument zur Vermeidung von Klimagasen. Er gewährleistet eine wirksame Emissionsbegrenzung zu den geringsten wirtschaftlichen Kosten. Die niedrigen Preise für Emissionszertifikate, die wir zur Zeit beobachten, sind kein Beleg dafür, dass der Emissionshandel nicht funktioniert, denn das oberste Ziel, nämlich die Emissionen wirksam auf eine feste Menge zu begrenzen, hat der Emissionshandel erreicht – anders als jede Steuer.

Die Einführung einer CO2-Vermeidungssteuer lehnen wir ab, da sie eine erneute Belastung für Bürger und Unternehmen darstellt, ohne zuverlässig im Sinne des Klimaschutzes zu wirken. Liberale Umweltpolitik misstraut Abgaben als Instrument der Umweltpolitik. Zur Gewährleistung ökologischer Aufrichtigkeit und um das Umweltbewusstsein glaubwürdig zu motivieren, bevorzugt die FDP bei der Verwirklichung ökologischer Mengenziele vorrangig den Einsatz mengensteuernder Instrumente (handelbare Lizenzen und Zertifikate).  Oft bergen Umweltabgaben die Gefahr finanzieller Belastungen für die Bürger, ohne dass umweltbezogene Ziele hierdurch tatsächlich erreicht werden. Umweltabgaben entfalten ein unerwünschtes fiskalisches Eigenleben mitunter auch dann, wenn bezüglich des ursprünglichen Handlungsziels kein Handlungsbedarf mehr besteht.


Frage 8:Würde Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um Wärmepumpen als steuerbare Last Sonderkonditionen für den Strombezug zu gewähren?

Künftig sollen „Virtuelle Kraftwerke“ zur sicheren Stromversorgung und besonders auch zur Netzstabilisierung beitragen. Dabei geht es um eine gezielte Zusammenschaltung von kleinen, dezentralen Stromerzeugern, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerken und Biogasanlagen, kleinen Windenergieanlagen und leistungsschwachen Blockheizkraftwerken mit  Stromverbrauchern bzw. Energiespeicheranlagen, wie z.B. Wärmepumpenanlagen, zu einem Verbund. Gerade durch die Einbeziehung von Energiespeicheranlagen und der gezielten Zu- und Abschaltung von Energieverbrauchern, wie etwa Wärmepumpenanlagen im Wohnungsbestand erhalten Virtuelle Kraftwerke eine neue Dimension.
Der Einsatz intelligenter Strom-Netze (smart grid) und Strom-Zähler (smart metering) ist in diesem Zusammenhang für uns besonders interessant und kann Vorteile bieten, weil er es ermöglicht, den Netzausbau zu verringern, indem er Erzeugung, Speicherung, Verbrauch und Netzbetrieb besser aufeinander abstimmt. Deshalb haben wir durch eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes die Grundentscheidung für ein sicheres und intelligentes Messwesen gefällt, das sowohl den Anforderungen der Energiewende als auch denen von Datenschutz und Datensicherheit Rechnung trägt. Dabei ist für uns entscheidend, dass die Bürger durch den Einsatz intelligenter Messsysteme tatsächlich nachweislich entlastet werden und zudem gerade im Bezug auf den häuslichen Energieverbrauch verhindert wird, dass umfassende Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten möglich sind. Technische Systeme und Verfahren müssen stets gewährleisten, dass die Verbraucher die Hoheit über ihre sensiblen Verbrauchsdaten behalten. Ein Schutzkonzept mit einer zugehörigen Technischen Richtlinie muss den Datenschutz umfassend sicherstellen.