Vorgeschlagene Maßnahmen:

- Aufstockung der KfW-Förderprogramme für Gebäudesanierung auf 2 Mrd. EUR p.a.

- Energiesparfonds mit 3 Mrd. EUR p.a. – Förderung u.a. von Energiebedarfsausweisen und Sanierungsfahrpläne

- Energetische Modernisierung öffentlicher Gebäude

- Steuerliche Förderung energetischer Modernisierung

Der Antrag wurde letzte Woche in der Plenarsitzung debattiert. Ein Mitschnitt sowie das Protokoll der 25-minütigen Debatte sind auf der Webseite des Bundestages abrufbar.

Christian Kühn erläuterte den Antrag der Grünen und rief die Große Koalition, endlich die notwendige Wärmewende einzuleiten. In der Gegenrede der CDU-Abgeordneten Dr. Herlind Gundelach wurde jedoch deutlich, dass seitens der größeren Regierungsfraktion hier kaum Entgegenkommen zu erwarten ist. Hauptbegründung war mangelnde Finanzierbarkeit und unverhältnismäßige Belastung von Hausbesitzern und/oder Mietern. Angekündigt wurden hingegen eine Harmonisierung von EEWärmeG und EnEV, keine Zwangsmaßnahmen im Bestand und einige Punkte zur Modernisierungsumlage.

Eine interessante und inhaltlich differenzierte Entgegnung brachte die SPD-Abgeordnete Nina Scheer. Sie sprach explizit die Nutzung des Wärmebereichs als Flexibilitätsoption für die Integration fluktuierenden erneuerbaren Stroms an und forderte eine Verbesserung der ökon. Rahmenbedingungen für die Wärmewende. Zwar könne durch Energieeffizienz bereits viel erreicht werden; der verbleibende Wärmebedarf müsse aber durch erneuerbare Energien gedeckt werden. In den Fokus genommen werden müssten vor allem Quartierslösungen (Wärmenetze, bivalente KWK, Solarthermie, Großwärmepumpen). Sie sprach außerdem explizit an, dass Rahmenbedingungen für Power-to-Heat notwendig seien.

Aus Sicht der Wärmepumpe ist dies ein ermutigendes Statement. Die technischen Voraussetzungen sind auf Anlagenseite bereits geschaffen. Nun müssen das Energiewirtschaftsgesetz angepasst und entsprechende Verordnungen erlassen werden. Ebenso wichtig ist es jedoch, Power-to-Heat durch entsprechende Anreize für die Besitzer attraktiv zu machen. Die Versorger müssen von der Politik die Möglichkeit bekommen, entsprechende Tarife anzubieten. Da staatlich regulierte Preisbestandteile – Mehrwertsteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage etc. – einen festen Preissockel schaffen, ist dies bisher leider nicht möglich.

Wie im parlamentarischen Verfahren üblich, wurde der Antrag der Grünen an die zuständigen Ausschüsse (Wirtschaft & Energie, Umwelt & Bau) verwiesen. Dort wird er von den Fachpolitikern beraten werden, die im Anschluss dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vorlegen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Initiative seitens der Großen Koalition mit ihrer Mehrheit abgelehnt werden wird.

Ebenfalls debattiert wurde die Entwicklung der Mietpreise. Neben der Mietpreisbremse wurde von einigen Rednerinnen auch der Faktor Energie als Bestandteil der Wohnkosten thematisiert – namentlich von der CDU-Abgeordneten Anja Weisgerber und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt & Bau Bärbel Höhn (Grüne).

Es bleibt zu hoffen, dass dies nur eine von vielen Debatten zu besagten Themen in der jetzigen Legislaturperiode war, und dass sie Startschuss wird für eine engagierte Wärmepolitik seitens der GroKo.