Interview mit Sascha Müller-Kraenner (DUH)

Herr Müller-Kraenner, keine Energiewende ohne Wärmewende – Wie kann der Wärmesektor grüner werden?

Steigerungen der Energieeffizienz sind die Grundvoraussetzung für einen treibhausgasneutralen Wärmesektor („Efficiency First“). Effizienzsteigerungen begrenzen zudem den Mehrbedarf an erneuerbarem Strom, der für eine Dekarbonisierung im Wärmesektor nötig ist, auf ein erforderliches Mindestmaß. Andernfalls würde sich der zusätzliche Strombedarf drastisch erhöhen (der Verkehrssektor möchte ja auch elektrifiziert werden) und aufgrund von Flächen- und Akzeptanzproblemen außerhalb der realisierbaren Kapazitäten liegen. Sind Energieeinsparmöglichkeiten ausgeschöpft, sollte auf die direkte Nutzung erneuerbarer Energien (Biomasse, Solarthermie, Geothermie) und erst als letzte Option auf erneuerbaren Strom zur Wärmegewinnung mittels Sektorenkopplung gesetzt werden. Ohne die Kopplung der Sektoren wird es aber auch nicht gehen, weshalb bspw. im Niedertemperaturbereich der elektrischen Wärmepumpe eine Schlüsselrolle für die Dekarbonisierung zukommt.

Die hohe Steuern- und Abgabenlast auf die Strompreise machen der Wärmepumpe zu schaffen und sorgen für unfaire Bedingungen im Wärmemarkt. Welche Möglichkeiten gibt es, die Energiepreise im Wärmemarkt zu reformieren?

Die Preise für fossile Energieträger sind zurzeit so niedrig, dass erneuerbare Energien kaum konkurrenzfähig sind. Neben einer starken Subventionierung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen, liegt dies auch an der geltenden Form der Besteuerung der einzelnen Energieträger. Bei Strom fällt eine Stromsteuer von 2 ct/kWh an, bei Erdgas und Heizöl eine Energiesteuer von nur 0,55 bzw. 0,61 ct/kWh. Durch diese Form der Preisbildung werden Energieeinsparung, Investitionen in Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energien nicht ausreichend angereizt. Die bestehenden Energiesteuern sollten um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Auch Fernwärme aus fossilen Brennstoffen könnte in das Energiesteuersystem mit CO2-Komponente einbezogen und so Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien in Wärmenetzen gesetzt werden. Für die Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche Verteilungseffekte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen und einen Teil der Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte zu verwenden. Hier wären verschiedene Instrumente denkbar z.B. Heizkostenzuschüsse, kostenlose Effizienzberatungen oder ein kompletter Rückfluss aller zusätzlichen Steuereinnahmen an die Verbraucher („Schweizer Modell“). Für den Mietwohnungsbereich ist eine Lösung zu finden, die verhindert, dass Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen haben.

Sie kritisieren den technologieoffenen Ansatz der DENA. Welche Technologien sollten Ihrer Meinung nach die Zukunft gehören – welche sollten hier keine Rolle mehr spielen?

Neben konventionellen Kraftstoffen soll im Ansatz der DENA ein erheblicher Anteil von synthetischem Gas und Öl die Wärmeversorgung im Gebäudebereich sichern. Da die Grundlagen nicht transparent sind, lassen sich die Berechnungen jedoch nicht nachvollziehen und sind damit nicht kontrollierbar. Es scheint hier unter Berufung auf die Technologieneutralität Öl- und Gasheizungen solange wie möglich im Markt gehalten werden und bestehende Strukturen zementiert werden. Da es bis jetzt keine glaubwürdige Antwort auf die Frage gibt, wo die Masse an erneuerbarem Strom herkommen soll, dürfen synthetische Brenn- und Kraftstoffe nur dort zum Einsatz kommen, wo die direkte Nutzung erneuerbarer Energien bzw. erneuerbaren Stroms nicht oder nur begrenzt möglich ist – insbesondere in der Schiffs- und Luftfahrt sowie bei industrieller Prozesswärme. Meinen wir es ernst mit den Klimazielen, muss die Reduktion des Energiebedarfs oberste Prämisse haben. Der verbleibende Wärmebedarf muss neben bis 2050 neben direkter Nutzung erneuerbarer Wärme fast vollständig auf der Basis von Wärmepumpen und dekarbonisierten Wärmenetzen umgestellt werden.

Welche Erwartungen haben Sie an die Umwelt- und Energiepolitik einer neuen Bundesregierung? Welche Auswirkungen sind für den Wärmemarkt zu erwarten?

Die nächste Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen Energieeffizienz für erneuerbare Energien sektorenübergreifen verbessern. Bestehende umweltschädliche Subventionen wie die Förderung von Öl- und Gasbrennwerttechnik muss wie angekündigt spätestens bis 2019 auslaufen. Energiesteuern sollten mit CO2-Emissionen als Bemessungsstab reformiert werden. Die Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung müssen insbesondere im Mietwohnbereich verbessert werden, um einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern herbeizuführen. Dafür muss unter anderem die Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent gesenkt werden, um die finanzielle Last für Mieter zu senken. Die öffentliche Förderung sollte im Gegenzug für den Vermieter attraktiver werden und ihm direkt zugutekommen. Ein weiteres, von allen Parteien bereits begrüßtes, Instrument ist die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen. Für selbstgenutzten Wohnraum muss diese mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Die Höhe und Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollten am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. Außerdem darf durch die steuerliche Förderung keine fossile Brennwerttechnik mit gefördert werden.