Wann und durch wen werden alte Heizungsanlagen mit dem EU-Energielabel für Heizgeräte versehen? Ist das Altanlagenlabelling für alle Hausbesitzer verpflichtend?

Das nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanalgen soll ab Anfang 2016 vergeben werden. Heizungsinstallateure, bestimmte Energieberater und Schornsteinfeger sollen berechtigt werden, dieses Label im Rahmen von bestehenden Wartungsverträgen als freiwillige Maßnahme zu vergeben. Ab 2017 soll ergänzend der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet werden, im Rahmen seiner Feuerstättenschau auch das Energielabel zu vergeben, sofern noch keines am Heizkessel angebracht ist. Dabei soll das Labelling über 8 Jahre gestreckt werden. Eine Verpflichtung der Hausbesitzer, ein Labelling am eigenen Heizgerät durchführen zu lassen, wird es nicht geben. Der Hauseigentümer soll lediglich das Aufkleben des Energielabels auf dem Heizgerät dulden. Das Labelling wird für den Hausbesitzer kostenfrei sein.

Welche Effekte versprechen Sie sich von dem Labelling von alten Heizungsanlagen?

Mit dem Heizungslabel soll die Motivation der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Austausch ihrer ineffizienten Heizgeräte gefördert und die Austauschrate erhöht werden. Neben der Einstufung des Heizgerätes in eine bestimmte Effizienzklasse erhält der Hauseigentümer Informationen über weiterführende Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten. Derzeit entsprechen über 70 Prozent der Bestandsanlagen in Deutschland nicht dem Stand der Technik. Mit dem Heizungslabel erwarten wir einen Anstieg der Austauschrate um 20 Prozent von 3,1 auf 3,7 Prozent pro Jahr.

Auf welche Probleme stößt das BMWi bei der Umsetzung des Altanlagenlabellings?

Wir wollen den Aufwand für das Labeln für die Akteure möglichst gering halten. Daher beabsichtigen wir die Effizienzklasse des Heizgerätes über eine App automatisch generieren zu lassen. Hierzu müssen entsprechende Daten zusammengestellt und Software entwickelt werden. Darüber hinaus wollen wir vermeiden, dass mit dem Labelling lediglich ein kurzes Strohfeuer entfacht und ein ggf. sprunghafter Anstieg der Nachfrage nicht von Seiten der Hersteller oder des Handwerks bedient werden könnte. Daher wollen wir das Labelling von Heizungsanlagen über 8 Jahre strecken, so dass jedes Jahr in etwa gleich viele Anlagen gelabelt werden.  Wir müssen ein Verfahren entwickeln, dass eine solche Verstetigung der Nachfrage ermöglicht.

 


 

Thomas Hinsch ist Volljurist und arbeitet seit März 2014 als Referent im Referat „produktbezogene Energieeffizienz, Stromeffizienz“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Er ist dort u.a. zuständig für die EU-Energieverbrauchskennzeichnung und das nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen. Herr Hinsch hat zuvor von 1996 bis 2014 im Bundesumweltministerium gearbeitet. Er hat dort u.a. im Bereich Netzausbau, Ausbau der Windenergie und Rechtsfragen im Bereich Erneuerbare Energien gearbeitet.

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