So weit, so dramatisch – und so altbekannt. Neu ist hingegen, dass die Forscher, um Ihre Argumente zu unterfüttern, auch eine detaillierte Kostenrechnung erstellt haben. Demnach helfe das Umsatteln auf umweltschonende Technologien langfristig Kosten zu sparen. Auch seien die häufig prophezeiten Wirtschaftswachstumseinbußen geringfügig und verkraftbar. Ein Land mit einem Wirtschaftswachstum von 1,6 bis 3 Prozent im Jahr müsse lediglich das minimale Defizit von 0,06 Prozent dafür aufbringen. Handeln die Regierungen nicht, so wird es nicht nur teuer sondern Mensch und Natur müssen sich auf erhebliche Auswirkungen gefasst machen.

Die Politik kennt die Problematik, schließlich erschien der letzte IPCC-Bericht vor sieben Jahren. Geschehen ist seither wenig. Ob die Kostenargumentation diesmal taugt, der Politik den Abschied von der Kohlenstoffverbrennung zu erleichtern, bleibt abzuwarten.

Ins Gewicht fallen dürften monetäre Überlegungen hingegen bei Neubauvorhaben, die ab 1. Mai der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen müssen. Zwar gelten die um 25 Prozent verschärften primärenergetischen Anforderungen erst ab Januar 2016, doch spätestens dann führt für Bauherren kein Weg an stärkerer Dämmung oder einer besonders energiesparenden Heizungsanlage vorbei.

Schon als die EnEV-Novelle verabschiedet wurde, warnten deshalb die Lobbyverbände des Baugewerbes vor steigenden Baukosten durch Zusatzinvestitionen. Wir haben das zum Anlass genommen einmal nachzurechnen, unter welchen Voraussetzungen ein Einfamilienhauses mit der immer gleichen, EnEV-konformen Gebäudehülle aber unterschiedlichen Heiztechnologien die verschärften primärenergetischen Vorgaben erfüllt – und wann eben nicht.

Fest steht: Ein Haus mit der heute oft verbauten Kombination aus Brennwertkessel und solarthermischer Trinkwassererwärmung wird die ab 2016 gültigen Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen wird. Hier hat die Baulobby also Recht, wenn Sie vor Zusatzinvestitionen warnt. Um das Haus auf EnEV2016-Standard zu hieven, müsste dann nicht nur die Solarthermieanlage so ausgelegt werden, dass sie auch die Heizung unterstützt, sondern mindestens auch noch eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung installiert werden.

Wer hingegen auf eine elektrische Wärmepumpe setzt, profitiert davon, dass im Zuge der EnEV-Novelle auch der Primärenergiefaktor für Strom abgesenkt wird. So erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos schon heute die primärenergetischen Vorgaben, die ab 2016 gelten. Mit der zukunftsweisenden Wärmepumpe geht es für clevere Bauherren auch ohne draufzuzahlen.