Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, soll erneuert werden. Der Entwurf zur Novellierung wurde bereits veröffentlicht und Experten haben Stellung dazu bezogen.

Der Primärenergiebedarf eines Neubaus wurde von 75 Prozent auf 55 Prozent (EH-55) gesenkt. Ab dem Jahr 2025 soll bereits das Effizienzhaus-40 Standard werden. Mit Erdgas betriebene Heizungen werden in Zukunft dem Erreichen eines Effizienzhaus-Standards im Weg stehen. Biomasse-Anlagen sollen nur noch in Kombination mit einer solarthermischen Anlage genehmigt werden. 

Der Bundesverband neue Energiewirtschaft hat sich positiv zu den Änderungen geäußert. Nun sei es allerdings von größter Wichtigkeit, im Bestand die Förderung von Gas zu beenden. Stattdessen sollte laut dem Verband auf Wärmepumpen gesetzt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien bis 2023 auf 65 Prozent zu steigern. Die Niederlande und Dänemark werden dabei als Vorzeigebeispiel gesehen. Besonders hat der Verband begrüßt, dass sein Vorschlag zur Senkung des Primärenergiefaktors von 1,8 auf 1,2 für Großwärmepumpen Teil der Novellierung ist. Somit sollen Großwärmepumpen jetzt nicht mehr benachteiligt werden. Weiterhin geht es in dem Beitrag um die Bedeutung der Sanierung mit Wärmepumpen im Bestand und um die Einführung einer Solardach-Pflicht. 

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