Im Neubau sind sie inzwischen so alltäglich wie Einbauküchen und Thujahecken: Bereits jedes dritte neu errichtete Gebäude wird durch eine Wärmepumpe beheizt. Im Altbau hingegen dominieren immer noch fossile Heizungen, angesichts steigender Energiepreise und zu Neige gehender Bestände keine befriedigende Situation. Eine Wärmepumpe heizt dagegen überwiegend mit kostenfreier Erdwärme oder Umgebungsluft

Marktanreizprogramm (MAP)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe in Bestandsgebäuden (Bauantrag/ -anzeige vor dem 1.1.2009), die bereits über ein Heizungssystem verfügen, mit attraktiven Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen.

  • 1.300 € bzw. 1.600 € für eine Luft/ Wasser-Wärmepumpe in Abhängigkeit der installierten Nennwärmeleistung (Mindest-JAZ: 3,5)
  • 2.800 € bis 11.800 € für eine Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Abhängigkeit der installierten Nennwärmeleistung (Mindest-JAZ: 3,8)
  • Für Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung der Wärmepumpe erhöht sich die Förderung von 500€ je Anlage
  • Zusätzlicher Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, wenn die Gebäudehülle den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Gilt nur für Wohngebäude.

Wichtig:
Sie können den Antrag nur nach dem Einbau der Wärmepumpe stellen, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme. Falls sich die Förderbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html

 

KfW-Förderung

Seit dem 1. März 2013 vergibt auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kredit, wenn eine alte Heizung (Installation vor dem 1.1.2009) durch Erneuerbare Energien ersetzt wird. Dieses Darlehen ist als Ergänzungskredit zu anderen Fördermitteln gedacht, wie etwa dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ oder auch den Investitionszuschüssen des MAP. Auch die Kosten für einen Energieberater oder den hydraulischen Abgleich können in Rechnung gestellt werden. Einzige Bedingung ist, dass die Summe der staatlichen Zuschüsse die tatsächlich förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Wichtig:

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie sanieren.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-%28167%29/.