Frau de Haas, in Baden-Württemberg sind die geologischen Verhältnisse zum Teil schwierig. Welche Anforderungen stellen diese Voraussetzungen aus Behördensicht an die Bohrunternehmen?

Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Dies beginnt bereits bei der Angebotserstellung, die die Besonderheiten und Ansprüche der konkreten regionalen Untergrundverhältnisse berücksichtigen muss, damit auskömmliche Preise kalkuliert werden können. Im Vorfeld der Baustelle ist vor allem die Einweisung des Bohrpersonals und die Abstimmung der gerätetechnische Ausstattung auf die Baustelle und die dort zu erwarteten Untergrundverhältnisse, wie beispielsweise kritischen Grundwasserstockwerksbau, wesentlich. Und natürlich müssen alle anderen Anforderungen der Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS) ebenfalls beachtet und erfüllt werden.

Die Erdwärme-Branche hat sich in Punkto Qualitätssicherung strenge Vorgaben gegeben und eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt (Stichworte: Qualitätspaket BWPlus, Versicherung, Qualifikation). Wie bewertet Ihr Ministerium diese Schritte? Wo sehen Sie noch weiteres Optimierungspotential?

Diese Maßnahmen waren und bleiben Kernforderungen des Umweltministeriums, damit Erdwärmesondenbohrungen in Baden-Württemberg auch weiterhin möglich sind.  Alle diese Schritte gehen in die richtige Richtung. Sicherlich gibt es noch ein wenig Optimierungspotenzial bei der Qualifikation des Bohrpersonals, der Sachverständigen, bei den Baustoffen, der Mischtechnik und der ein oder anderen gerätetechnischen Ausstattung, aber insgesamt ist die Geothermiebranche in Baden-Württemberg nach meiner Beobachtung auf einem sehr guten Weg zu guter Qualität.

Die Leitlinien Qualitätssicherung sind in Baden-Württemberg vor 2 Jahren eingeführt worden.  Dürfen wir Sie um ein kurzes Resümee bitten?

Durch die konsequente Umsetzung der Anforderungen der Leitlinien Qualitätssicherung und weiterer Maßnahmen wie die Tiefenbeschränkung auf den Gipsspiegel konnten wir das Risiko für einen neuen Schadensfall durch eine Geothermiebohrung auf ein Minimum reduzieren. Das verbleibende Restrisiko, das für alle Tiefbauvorhaben besteht, ist durch die verschuldungsunabhängige Versicherung und durch die Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. € Deckungssumme abgesichert. Bisher mussten diese Versicherungslösungen für keinen neu gebohrten Schadensfall eintreten. Wir hoffen natürlich, dass dies so bleibt.

Das Interview führte Dr. Martin Sabel

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