Ab 2024 soll jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen

Um die Wärmewende zu grünen Heizungstechnologien voranzubringen, haben Bundestag und Bundesrat neben der Förderung besonders effizienter Anlagen einen zweiten Ansatzpunkt: Das so genannte Gebäudeenergierecht.  

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt Mindestanforderungen an neue und bestehende Gebäude, die bei ihrer Errichtung, bzw. Sanierung eingehalten werden müssen. Die Ampel-Koalition hatte sich bereits bei der Aushandlung ihres Koalitionsvertrages – und damit noch vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine – zum Ziel gesetzt, in diesem Gesetz festzuschreiben, dass ab 2025 nur noch Heizungen neu installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Im Angesicht der Versorgungsprobleme bei fossilen Ressourcen und aufgrund der Einsicht, dass eine möglichst erneuerbare – und damit unabhängige – Energieversorgung im dringenden Interesse des Landes ist, hat die Koalition sich im Laufe des Jahres darauf verständigt, die Einführung dieses sogenannten „Erneuerbaren-Gebots“ noch einmal um ein Jahr nach vorne zu ziehen, es soll also nun bereits ab dem 01.01.2024 gelten. Ein sehr ambitioniertes und in Europa bislang einmaliges Gesetzesvorhaben, das Deutschland aber zugleich helfen kann, seine international beschädigte Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz wieder herzustellen.

Nach der vorgeschlagenen Novelle werden Wärmepumpen aufgrund des hohen Anteils an Umweltwärme als vollständig erneuerbar eingestuft. Bei Hybridwärmepumpen, also der Kombination einer Wärmepumpe mit einem anderen Wärmeerzeuger, zum Beispiel einem Gas-Brennwertkessel, kann mit einem vereinfachten Verfahren nach Leistungsgröße des Wärmepumpenteils vorgegangen werden.  

Die bisherigen Entwürfe sehen zudem Sonderregelungen vor – so kann unter bestimmten Umständen wie bei einer Havarie auch zunächst Gaskessel gegen Gaskessel getauscht werden, wenn innerhalb der nächsten Monate eine Wärmepumpe ergänzt wird und das System als Hybridsystem genutzt wird, in dem der Gaskessel nur noch die Spitzenlast an besonders kalten Tagen abdeckt. Solche Lösungen erlauben es den Verbraucher*innen, gemeinsam mit ihrem Fachpartner die richtigen Bedingungen für den Tausch auf eine Wärmepumpe zu schaffen (z.B. Austausch von Heizkörpern), ohne auf den Komfort einer warmen Wohnung zu verzichten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist in diesem Punkt bereits auf diesen Fall angepasst worden – ab dem 01.01.2023 kann auch die Leihe einer Gasbrennwert-Geräts bis zum Einbau einer Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme gefördert werden.

Im Sommer zeigte Gutachten des Prognos-Instituts anhand von zwei beispielhaften Mehrfamilienhäusern, dass die Umstellung zur Wärmepumpe auch sozialpolitisch notwendig ist. Aus Sicht des BWP ist es nun notwendig, den Gesetzestext schnell im Deutschen Bundestag einzubringen und schnellstmöglich zu beschließen. Bis zum Inkrafttreten des beabsichtigten Gesetzes bleibt nach dem Jahreswechsel weniger als ein Jahr, in dem Verbraucher*innen, Handwerker*innen und auch die Industrie auf die neuen Vorgaben einstellen müssen. Daher wird insbesondere in der ersten Jahreshälfte unsere volle Aufmerksamkeit der schnellen Schaffung der nötigen Planungs- und Investitionssicherheit gelten.

Im nächsten und letzten Beitrag dieser Serie blicken wir ausschließlich voraus: Der Veranstaltungskalender im Jahr 2023 ist bereits jetzt voll – auf einige Highlights freuen wir uns besonders!