Was regelt die EnEV?

Die EnEV ist ein wichtiger Baustein in der Umweltpolitik der Bundesregierung. Sie stellt Anforderungen an den Primärenergiebedarf und bereitet so den Weg für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Diese schreibt vor, dass nach 2020 alle neuen Gebäude in der EU als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen. Was genau ein Niedrigstenergiegebäude ist, muss Deutschland noch für sich definieren. Dafür hat sich der Gesetzgeber eine Frist bis zum Ende des Jahres 2018 eingeräumt, für öffentliche Gebäude muss die Definition bis zum Jahresende 2016 erarbeitet werden.

Der durch die EnEV vorgegebene zulässige Primärenergiebedarf kann sowohl durch eine entsprechend gedämmte Gebäudehülle als auch durch eine umweltfreundliche Heizungsanlage erfüllt werden. Neben dem Primärenergiebedarf muss zusätzlich ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient (Wärmedämm-Standard) eingehalten werden. Diese Nebenanforderung wurde als Korrektiv eingebaut, um den sehr vorteilhaften Primärenergiefaktor einiger Erneuerbarer Energien auszugleichen. Die beabsichtige Lenkungswirkung ist sinnvoll, da auch Erneuerbare Energien sparsam einzusetzen sind.

Was soll sich in der neuen EnEV ändern?

Der Kabinettsentwurf vom 06.02.2013 beinhaltet die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • In den Jahren 2014 und 2016 jeweils Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten  sowie Reduzierung des zulässigen mittleren  Wärmedurchgangskoeffizienten (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um durchschnittlich 10 Prozent
  • Absenken des Primärenergiefaktors für Strom: 2014 auf 2,0 und 2016 auf 1,8
  • Keine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand;
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung sowie Einführung der Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter und Verdeutlichung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung;

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt, auf die erste Stufe der Verschärfung komplett zu verzichten, während der Bauausschuss dafür plädiert, einmalig 2016 eine Verschärfung um 25 % vorzunehmen. Dem Umweltausschuss gehen die Anforderungen der EnEV prinzipiell nicht weit genug. Insbesondere kritisieren die Politiker, dass keine Maßnahmen für den Bestand vorgesehen sind. Wie in dieser Gemengelage über die Anpassung des PEF Strom entschieden wird, ist unklar. Momentan sieht es danach aus, dass es 2014 eine Anpassung auf 2,4 geben wird – entsprechend der neuen DIN 18599:2011 – und 2016 dann die Anpassung auf 1,8.

Der BWP plädiert aus folgenden Gründen sehr für die ursprüngliche 2-stufige Anpassung:

Für den Primärenergiefaktor für Strom ist dieser Ansatz aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt:

  • Mit Inkrafttreten der neuen EnEV wird auch die zugrunde liegende Berechnungsnorm DIN V 18599 in der neuen Version von 2011 herangezogen. Hierdurch kommt es bereits zu einer Änderung des Wertes für den Primärenergiefaktor für Strom auf 2,4. Dieser Zeitpunkt kann also über den Verord­nungstext genutzt werden, zeitgleich die vorgesehene Aktualisierung des Wertes auf 2,0 umzusetzen.
  • Ursächlich für die positive Entwicklung des Primärenergiefaktors ist der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Strombasierte Heizsysteme tragen über die EEG-Umlage die Ausbaukosten für die erneuerbaren Energien mit und müssen sich im Wärmemarkt wirtschaftlich mit den fossilen Energie­trägern messen. Deshalb sollten Stromanwendungen ab sofort den erreichten primärenergetischen Vorteil über den verbesserten Primärenergiefaktor ansetzen dürfen, um die wirt­schaftliche Benachteili­gung auszugleichen.