Nicht vergessen:
Wärmepumpen, die nach der alten Norm EN 255 geprüft wurden, werden durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung nur noch bis zum 31. Dezember 2012 gefördert.
Das BMWi hat am 4. November 2021 darüber informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.
Mit der Strompreisbremse werden 80% der Jahresverbrauchsprognose eines Netzanschlusspunktes auf einen Höchstpreis von 40 ct/kWh gedeckelt. Das schließt den Verbrauch von Wärmepumpen mit ein.
Im EEWärmeG-Erfahrungsbericht zieht die Regierung eine positive Bilanz zur Wirkung des Gesetzes und legt Ideen zur Weiterentwicklung vor, so auch für die Wärmepumpe.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für das Jahr 2018 eine leicht sinkende EEG-Umlage in Höhe von 6,71 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,6 und 6,8 Cent pro
Nach Auskunft des BMWK werden die BEG-Programme, darunter auch die KfW-Heizungstausch-Programme, Anfang des Jahres 2025 „unterbrechungsfrei wie gewohnt weiterlaufen“.