Änderung bei der MAP-Förderung von Wärmepumpen
Für Anträge, die ab dem 01. Januar 2013 beim BAFA eingehen, gilt dann folgende Regelung:
Es sind grundsätzlich nur noch Wärmepumpen förderfähig, die entweder eine Prüfung nach der aktuellen Prüfnorm EN 14511 oder eine darauf basierende Prüfung nach dem EHPA-Gütesiegelreglement nachweisen können. Dementsprechend passt das BAFA auch die "Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat" an. Wärmepumpen mit einer Prüfung nach der alten EN 255 erscheinen im nächsten Jahr nicht mehr auf der Liste.