Änderung des Antragsverfahrens zur Förderung beim Heizungstausch

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Mit dem Jahreswechsel gibt es Änderungen bei der BAFA-Förderung: Zum einen wird die Basisförderung auf das zweistufige Verfahren umgestellt, zum anderen werden alle Anträge künftig rein elektronisch abgewickelt.

Mit Beginn des neuen Jahres muss der Antrag für die BAFA-Förderung online auf der Internetseite des BAFA ausgefüllt und abgeschickt werden. Der herkömmliche Weg – Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, versenden – wird damit nicht mehr möglich sein. Durch das rein elektronische Verfahren sollen Anträge schneller und fehlerfreier ausgefüllt werden können. Statt der herkömmlichen Formulare wird es daher künftig eine elektronische Eingabe-Maske auf der BAFA-Website geben. Die für die Bearbeitung notwendigen Angaben werden dann auf elektronischem Wege direkt ans BAFA gesendet. Lediglich eine Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind, muss ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die Behörde verschickt werden.


Auf der BAFA-Website findet sich ein Leitfaden, in dem das neue Verfahren ausführlich erläutert wird.

Schnelle Auftragsvergabe möglich

Durch die elektronische Antragstellung ist sichergestellt, dass trotz der generellen Umstellung auf das zweistufige Verfahren (Antragstellung vor Vorhabensbeginn!) – Aufträge für den Einbau einer Wärmepumpe nicht verzögert werden. Künftig müssen Antragsteller nicht mehr auf den Erhalt der Eingangsbestätigung auf dem Postweg warten, bis sie den Auftrag vergeben können. Sie erhalten direkt nach dem Absenden ihrer Daten eine Eingangsbestätigung per Mail, sodass umgehend mit dem Vorhaben begonnen werden kann.


Ãœbergangsregelung noch bis Ende September

Ab dem neuen Jahr müssen Förderanträge generell vor dem Vorhabensbeginn gestellt werden. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2018 beauftragt wurden – auch in der Basisförderung. Für  Anlagen, die noch 2017 beauftragt wurden, die aber erst 2018 in Betrieb genommen werden können, gilt eine Ãœbergangsregelung, die eine nachträgliche Antragstellung bis spätestens 30.09.2018 ermöglicht. Für alle bis 31.12.2017 in Betrieb genommen Anlagen gibt es keine Änderungen. Für diese kann wie gehabt bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme die Förderung beantragt werden. An den Antragsverfahren in der Innovationsförderung ändert sich, bis auf die Online-Antragstellung, nichts. 

Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 beauftragt werden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung generell abgeschafft. Für diese Projekte muss zwingend vor der Beauftragung der Antrag beim BAFA eingereicht werden – unabhängig davon, ob Basis- oder Innovationsförderung beantragt werden. Die neuen Formulare für die Basisförderung stehen ab Dezember auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel lobt: „Änderungen der Förderrichtlinien sind immer sensibel. Umso wichtiger war der intensive Austausch zwischen Ministerium und Fachverbänden in dieser Frage. Für Verbraucher und Unternehmen wurde eine gute Lösung gefunden.“

Infos zum Thema Förderung von Wärmepumpen stehen unter www.waermepumpe.de für Sie bereit. Weiteres Bildmaterial steht Ihnen in unserer Mediengalerie zur Verfügung. Auch der BWP-Förderrechner und der Förderratgeber stehen in Kürze in Version zur Verfügung.

Sonstige Anfragen bitte an presse@waermepumpe.de.

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