BAFA Förderung: Änderung Merkblatt zu den förderfähigen Kosten

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BAFA veröffentlicht Änderung des Merkblatts zu den förderfähigen Kosten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 03.02.2020 eine neue Version des Merkblattes zu den förderfähigen Kosten - Heizen mit erneuerbaren Energien veröffentlicht. Das Merkblatt gibt detailliert Aufschluss über die einzelnen Maßnahmen und deren Förderfähigkeit im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Hier gibt es einige wichtige Änderungen.

 

Hinzu gekommen bzw. ergänzt sind u. a. folgende förderfähige Kosten:

•   PVT-Anlagen (vollständig) sofern der erzeugte Strom zur überwiegenden Eigenversorgung genutzt und keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird.

•   Abluftnutzung inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör (nur in Verbindung mit der Installation förderfähiger Abluft-Wärmepumpen und Wärmepumpen-Kompaktgeräte)

Warmwasserbereitung:

•    Einbau hocheffizienter Warmwasser-Warmepumpen
•    Frischwasser- u. Wohnungsstationen
•    Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen

Unter Wärmeverteilung:

•    Lüftungsleitungen und Lüftungszubehor (nur in Verbindung mit der Installation förderfähiger Abluft-Wärmepumpen und Wärmepumpen-Kompaktgerate)

 

Wichtig! Der geänderte Passus zum Vorhabensbeginn lautet nun:

Die Beantragung einer Forderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung
eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden.

Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt wurden. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung beauftragt, erbracht und als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dazu gehören z.B. auch Planungsleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage erforderlich sind.

Folgende vorbereitende Maßnahmen dürfen vor dem oben definierten Vorhabensbeginn durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen:
•    Erstellung eines Gasanschlusses
•    Erschließungen der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen einschließlich Abschluss verschuldensunabhangige Versicherung)

(Hinweis BWP: Die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen sind in diesem Fall nicht förderfähig.)

 

Das Merkblatt können Sie hier einsehen.

 

Merkblatt_BAFA.JPG