Der BWP weist auf die Notwendigkeit der Planungssicherheit für die Branche hin und hält eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens deshalb für entscheidend.
In immer mehr Bundesländern gelten für Wärmepumpen keine pauschalen Abstandsregeln mehr. Nun folgt auch der Freistaat Bayern der Praxis von Bremen, Rheinland-Pfalz und NRW.