Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dafür sorgen, dass ab 2024 jede neu installierte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung Planungssicherheit für die Branche gegangen worden. Gleichzeitig wurden Grundzüge der Förderung ab dem Jahr 2024 vorgestellt.
Eine breite Verbändeallianz hat die Notwendigkeit betont, die flankierende Förderung zum 65-Prozent-Gebot im Gebäudeenergiegesetz sozial gerecht zu gestalten. Außerdem warnen die Verbände vor
Verbände der Elektro- und Wärmepumpenindustrie sowie der Energie- und Solarwirtschaft sprechen sich für eine rasche Klärung des weiteren Wegs und ein Inkrafttreten der Novelle des
Um die Vorgaben für neue Heizgeräte auf ein Niveau ab 2029 zu bringen, werden nach Angaben der Europäischen Kommission derzeit die Durchführungsverordnungen für Heizgeräte im Rahmen der seit 10