VZBV zum GEG: Eine klare Regelung zur Förderung beim Heizungsaustausch

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Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dafür sorgen, dass ab 2024 jede neu installierte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dafür sorgen, dass ab 2024 jede neu installierte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Damit die Wärmewende gelingt, muss die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) jedoch die Förderung zeitnah konkretisiert werden. Es ist entscheidend, dass die Menschen schnell wissen, welche finanzielle Unterstützung sie erwarten können.

Wie der vzbv anmerkt, enthält der Gesetzentwurf eine Klausel zum Schutz der Mieter vor überhöhten Heizkosten. So sollen Vermieter die Heizkosten nur in der Höhe auf ihre Mieter umlegen dürfen, wie sie beim Einsatz einer ausreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Allerdings sieht der vzbv bei der konkreten Ausgestaltung noch Verbesserungsbedarf. Darüber hinaus bedarf es klarer Regelungen zur Höhe der umlagefähigen Kosten für einen Heizungsaustausch.  

Außerdem sollte die Förderung so gestaltet sein, dass sich alle Antragsteller die Investition für einen Heizungstausch leisten können. Wichtig ist daher, dass sie sozial gerecht gestaltet ist und insbesondere einkommensschwache Haushalte finanziell unterstützt werden.

 

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