Neue KfW-Förderung: Das müssen Fachpartner wissen

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Voraussichtlich am 27.02. startet die neue BEG-Einzelmaßnahmenförderung für Heizungstechnik bei der KfW. Wer darf die notwendigen Bestätigungen erstellen und wie ist das Verfahren geregelt?

Wer voraussichtlich ab dem 27.02. einen Investitionszuschuss für seine neue Wärmepumpe bei der KfW beantragt, ist dafür auf Unterstützung durch seinen Fachpartner angewiesen. Denn der Antragsteller selbst macht nur wenige persönliche Angaben; die technische und kostentechnische Dimension zum Projekt wird durch den Profi in einer Bestätigung zum Antrag (BzA), bzw. durch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) festgehalten. 

Wer darf eine BzA, bzw. eine BnD erstellen? 

Grundsätzlich werden die Bestätigungen durch ein Fachunternehmen erstellt. Das Fachunternehmen muss sich dafür bei der DENA wie bereits berichtet registrieren.  

Wie registriere ich mich als Fachunternehmen? 


Wichtig für Fachunternehmer: Für die korrekte Registrierung müssen Sie sich direkt über diesen Link registrieren! 


Es geht NICHT um eine Registrierung auf der Energie-Effizienzexperten-Startseite, damit lösen Sie eine Anmeldung für ein anderes Register mit anderen Anforderungen aus (siehe unten)  

Für die Registrierung als Fachunternehmen sind persönliche Daten, Adresse sowie die Betriebsnummer des Unternehmens ausreichend. Die Fachunternehmerliste wird derzeit nicht öffentlich geführt, Sie erhalten unmittelbar nach der Registrierung eine ID (beginnend mit „FU“ wie „Fachunternehmen“ und gefolgt durch eine Ziffernfolge, also der Art: „FU123456“) Damit können Sie dann die BzA und BnD erstellen. 

Dürfen auch Energie-Effizienzexperten (Energieberater) BzA und BnD erstellen? 

Ja, abweichend vom Normalverfahren ist in Punkt 9.3 der Einzelmaßnahmen-Richtlinie vorgesehen, dass auch bereits registrierte Energie-Effizienzexperten BzA und BnD erstellen dürfen. Diese sind auf der DENA-Energieeffizienzexperten-Liste öffentlich zugängliche aufgeführt. Gelistet werden Expertinnen und Experten, die gewisse Mindestqualifikationen im Bereich der Energieberatung nachgewiesen haben und weiter nachweisen müssen. 

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