EWärmeG Baden-Württemberg: Korrekte Berechnung anteiliger Erfüllung

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Seit etwas über einem Jahr ist in Baden-Württemberg das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Dieses schreibt vor, dass auch bei Heizungsmodernisierungen Erneuerbare Energien, z.B. Wärmepumpen, anteilig eingesetzt werden müssen. Wie wird sichergestellt, dass eine Wärmepumpe die Anforderungen des Gesetzes erfüllt?

Wird eine alte Heizung gegen eine neue eingetauscht, macht der Gesetzgeber keine speziellen Vorgaben zur Auswahl der Heiztechnik oder des Energieträgers. Anders in Baden-Württemberg: Hier müssen seit dem 01.07.2015 bei Heizungsmodernisierungen 15% Erneuerbare Energien oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. 

Mit einer Wärmepumpe lassen sich diese Anforderungen vollständig erfüllen, wenn…

… die Wärmepumpe den gesamten jährlichen Wärmebedarf deckt

… die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,5 (strombetrieben) bzw. eine Jahresheizzahl von mind. 1,2 (brennstoffbetrieben) aufweist.

In diesem Fall müssen keine weiteren Maßnahmen, wie die Installation einer Solaranlage oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, ergriffen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. 

Wird die Wärmepumpe jedoch mit einem zweiten Wärmeerzeuger kombiniert, ist ihr Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen (Erfüllungsgrad) zu ermitteln. Dies trifft z.B. auf bivalente Anlagen oder auch Warmwasser-Wärmepumpen zu. Der Beitrag muss in zwei Schritten ermittelt werden:

1. Ermittlung der anrechenbaren Wärmemenge: Hier ist nicht die tatsächlich gelieferte Wärmemenge oder der darin enthaltende Umwelt-/Abwärmeanteil ausschlaggebend! Die anrechenbare Wärmemenge ist mithilfe einer im Erfüllungsnachweis festgelegten Berechnungsformel zu ermitteln (BILD 1).

2. Anschließend ist die anrechenbare Wärmemenge mit dem Wärmeenergiebedarf des Gebäudes zu verrechnen. Hierfür gilt folgende Formel (BILD 2).

ACHTUNG: Der errechnete Erfüllungsgrad drückt nicht aus, wieviel Prozentpunkte zu den o.g. 15% Mindestdeckungsanteil beigetragen werden, sondern welcher Anteil dieser Anforderung erfüllt wurde! Beispiel: Ein errechneter Erfüllungsgrad von 10% entspricht einem Erneuerbaren Deckungsanteil von 1,5%. Dementsprechend müssten weitere 13,5 Prozentpunkte beitragen werden, und nicht lediglich 5 Prozentpunkte!

Aus diesem Grund eignen sich leider Warmwasser -Wärmepumpen in den meisten Fällen kaum, um die EWärmeG-Anforderungen zu erfüllen: Da in den meisten Gebäuden die Trinkwassererwärmung nur einen geringen Anteil am Gesamtwärmebedarf ausmacht, können in den meisten Fällen nur 2 bis 4 Prozentpunkte zu den geforderten 15% EE-Anteil beigetragen werden. 

Die Anforderungen sind auch im Erfüllungsnachweis nachzulesen.

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