BWP nimmt Stellung zu geplanter Gas- und Strompreisbremse

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Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass alle Wärmepumpen-Besitzer*innen entlastet werden. Zudem müsse der Anreiz zum Wechsel auf Erneuerbare Wärme erhalten bleiben.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. hat sich mit einer Stellungnahme zu den Eckpunkten der Kabinettsvorlage an die Deutsche Bundesregierung gewandt. Grundsätzlich begrüßt der BWP dabei die Ankündigung der Bundesregierung, zusätzlich zur Gaspreisbremse eine Dämpfung des Strompreises herbeizuführen. Allerdings würden die aktuellen Eckpunkte den politisch gewünschten Anreiz, vom Gaskessel auf Wärmepumpen zu wechseln, nicht erfüllen.

In der gegenwärtigen Marktsituation (21 ct/kWh Gas und 43 ct/kWh Strom für Neukunden) gibt es einen klaren Wechselanreiz zugunsten der Wärmepumpe. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh im Jahr sparen Verbraucher*innen einen hohen dreistelligen Betrag im Jahr, wenn Sie sich für die Wärmepumpe entscheiden.
Bei den aktuell vorgeschlagenen Deckelungen auf 12 ct/kWh Gas und 40 ct/kWh Strom rechnet der BWP vor, dass mit einer Parität zwischen den Heizkosten für Gas und Wärmepumpe zu rechnen wäre. Zwar gäbe es bei den Verbrauchskosten eine leichte Tendenz zugunsten der Wärmepumpe, allerdings sei aufgrund der höheren Investitionskosten zu befürchten, dass potenzielle Investoren wieder Abstand von der Wärmepumpe nähmen.

Mit Verweis auf ein aktuelles Gutachten der Prognos AG weist der BWP darauf hin, dass eine Deckelung des Strompreises bei 27 ct/kWh hingegen die aktuellen Anreize aufrecht erhalten und die erwartete Marktsituation ab 2024 besser abbilden würde.

Um die Entlastungen der Verbraucher*innen gerecht zu gestalten und das politisch gesetzte Ziel von 500.000 neu installierten Wärmepumpen im Jahr 2024 nicht zu gefährden, schlägt der BWP ferner folgende konkrete Maßnahmen vor:

  1. Auch Investor*innen, die derzeit eine Wärmepumpe installieren, bzw. die die Installation in Kürze vollziehen, sollen von den Entlastungen profitieren, auch wenn für sie kein Vorjahresverbrauchswert vorliegt. Hierfür schlägt der BWP mehrere taugliche Verfahren vor.
  2. Auch Personen, die derzeit einen Wärmestromtarif über einen eigenen Stromzähler nutzen, sollen in die Deckelung des Stromverbrauches einbezogen werden.
  3. Um den Wechselanreiz zur Wärmepumpe zu verstärken, sollte analog zur Mehrwertsteuersenkung für Gas auch die Besteuerung beim Strom abgesenkt werden. In diesem Punkt schließt der BWP sich den aktuellen Forderungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) an.
    Zusätzlich sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum abgesenkt werden.
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