Bundestag beschließt Label für alte Heizungen

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Ab dem 01. Januar 2016 können Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater nun alte Heizkessel mit einem Energielabel versehen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag die notwendige Gesetzesänderung. Die Regierung verspricht sich davon eine höhere Austauschrate.

Seit dem 26. September 2015 erhält jede neu in den Verkauf gehende Heizung ein Energielabel. Ab dem 01. Januar 2016 dürfen unter anderem Fachhandwerker und Energieberateraber auch alte (fossile) Heizkessel mit einem Energielabel versehen. Das beschloss der Bundestag vergangenen Donnerstag mit einer Gesetzesänderung.

Betroffen sind Heizkessel bis 400 kW, die älter als 15 Jahre sind und gasförmige bzw. flüssige Brennstoffe verwenden. Elektrische Wärmepumpen, Fernwärmeübergabestationen, Elektroheizungen oder Festbrennstoffkessel fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

  • Ab dem 01. Januar 2016 dürfen Fachhandwerker, Energieberater des Handwerks, Schornsteinfeger und Ausstellungsberechtigte nach §21 EnEV das Label anbringen.
  • Ab dem 01. Januar 2017 sind dann die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau das Labelling vorzunehmen.

Die Einordnung soll anhand einer Datenbank erfolgen. Das Label ist ähnlich gestaltet, wie das Energielabel für neue Heizgeräte. Es verzichtet auf eine Reihe von Detailinformationen und verweist auf Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums.

Keine Austauschpflicht!

Die Bundesregierung erhofft sich, dass mehr Hausbesitzer sich für den Austausch ihrer alten Heizung entscheiden. Sie rechnet mit einer Steigerung der jährlichen Austauschrate von 3,1 auf 3,7 Prozent. Auch die bessere Ausnutzung bestehender Beratungs- und Förderangebote strebt sie an.

Besonders betont die Bundesregierung, dass mit der Kennzeichnung keinerlei Austauschpflicht verbunden ist, die über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausreicht.

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