BEE: Deutliche Verbesserung am Energiesammelgesetz erforderlich

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Das lange erwartete EEG-Sammelgesetz hatte am letzten Montag das Bundeskabinett passiert und wurde am Freitag in erster Lesung im Parlament beraten.

Berlin, 9. November 2018: â€žEs ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt, längerfristige Planungssicherheit zu geben.“  Er bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines fünfjährigen Planungshorizontes zurück.

Bei der Solarenergie überwiegen die negativen Effekte. Der Gesetzesentwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer Photovoltaikdächer. [...] „Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden.“ Konsequenzen hätten diese Vorhaben auch auf das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie auf die Erfüllung der EU-Verpflichtung für Erneuerbare Energien für das Jahr 2020.

Das im Koalitionsvertrag vorgesehene 65%-Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 findet keinen Niederschlag. „Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungsprozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65% Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele. [...] Außerdem lässt der Gesetzentwurf die Offshore-Windenergie außen vor und versäumt es, für Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 festzulegen was sich ebenfalls negativ auf die Mittel- bis langfristige Ausbauperspektive auswirkt.

Ein Teil der Ausschreibungsvolumina soll künftig in sogenannten Innovationsausschreibungen umgesetzt werden. Innovationselemente sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, unverständlich sei es aber, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Innovationsausschreibung ein wesentliches Element – der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb – herausgestrichen wird. Stattdessen stehen darin Regelungen zur Einführung einer Fixprämie sowie zur Marktprämie bei negativen Stunden, die die Kosten unnötig erhöhen würden.

Beim Redispatch wird der Vorrang der Erneuerbaren Energien eingeschränkt. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der CO2-Ausstoß erhöht wird. Die Klimaschutzziele würden sonst in noch weitere Entfernung rücken. Der im Gesetz vorgesehene Mindestfaktor für die Entlastung der Stromnetze muss entsprechend hoch ausgerichtet werden.

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