BAFA veröffentlicht Merkblatt zu förderfähigen Kosten

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Das BAFA hat ein Merkblatt zu den einzelnen förderfähigen Kosten im neuen Antragsverfahren veröffentlicht. Künftig werden auch einige Kosten der Erdwärmeerschließung anteilig getragen.

Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördert das BAFA Wärmepumpen, die Gebäude mit Erneuerbaren Energien heizen und kühlen.

Mit der Novellierung der Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 wurde die Art der Förderung geändert. Zuschüsse werden nicht mehr als Festbetragsförderung, sondern als Anteilsfinanzierung auf Basis der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Hierbei können die Bruttokosten inklusive der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Für Zuwendungsempfänger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nur die Nettokosten angesetzt werden.

Das nun veröffentlichte Merkblatt definiert präzise die förderfähigen Investitionskosten und soll dabei helfen, diese von den nicht förderfähigen Kosten zu unterscheiden.

Nunmehr wird bei Wärmepumpen auch die Erschließung der Wärmequelle gefördert, darunter fallen unter anderem:

  • Erdsondenbohrungen  (auch Probebohrungen)
  • Erdflächenkollektoren
  • unterirdische  Eis-,  Erd-  und  Wasserspeicher
  • Brunnenbohrungen
  • Solarthermie-Anlagen

inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.

 

Das Merkblatt finden Sie auf der Website des BAFA!

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