KfW-Förderung

Neben dem BAFA bietet auch die KfW Förderprogramme an. Besonders zinsgünstige Kredite gewährt sie für Wärmepumpen in Neu- und Altbau. Die wichtigsten Programme finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass nur die KfW-Programme 153 und 167 mit der BAFA-Förderung kumulierbar sind.

Zur KfW


Die KfW Programme auf eine Blick

Zusammenfassung der aktuellen KfW Programme Stand März 2020


Die Programme der KfW im Einzelnen

  • Förderung von Großwärmepumpen

    Förderung von Großwärmepumpen (> 100 kW) im Alt- und Neubau mit Kredit und Tilgungszuschuss (Programm Nr. 271 Premium)

    Zielgruppe:

    KMU, Kommunen, Privatpersonen

    Voraussetzungen:

    • Groß-Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW (mit Ausnahme von Luft-Wasser-Wärmepumpen)
    • Mindest-JAZ: 3,8 (hier gibt es derzeit noch kein normiertes Verfahren)
    • deswegen folgenden Maßnahmen:
    • automatische Fernauslese und Speicherung der für die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erforderlichen Messwerte
    • kontinuierliche Überwachung der Arbeitszahl während des Betriebs für ein zeitnahes Erkennen von Optimierungsbedarf durch den Betreiber
    • Nachweis der Installation duch Rechnungen und Fachunternehmererklärung

    Das erwartet Sie:

    • Darlehen zu besonders günstigen Konditionen
    • Tilgungszuschuss: 80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10 000 € und höchstens 50 000 € je Einzelanlage

    NEU seit dem 01.01.2016:  Der Förderbetrag wird um 20% aufgestockt, wenn die geförderte Wärmepumpe einen ineffizienten fossilen Wärmeerzeuger (Öl/Gas; nicht Brennwert, Brennstoffzelle oder KWK) ersetzt.

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank BEVOR Sie investieren.

    Weitere Informationen:

  • Neubau: Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 153)

    Zielgruppe:

    künftige Bauherren oder Ersterwerber

    Voraussetzungen:

    • Bau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhaus 55 oder besser
    • die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
    • der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden

    Das erwartet Sie:

    • Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen
    • Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent der Darlehenssumme

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie bauen oder kaufen bei Ihrer Hausbank.

    Das Programm 153 ist mit der BAFA-Förderung uneingeschränkt kumulierbar.

    Weitere Informationen:

  • Förderung einer energetischen Komplettsanierung oder einzelner energetische Maßnahmen mit Zuschuss (Programm Nr. 430)

    Zielgruppe:

    Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden (www.energie-effizienz-experten.de). 

    Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

    Voraussetzungen:

    • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
    • Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
    • Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
    • Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser

    Das erwartet Sie:

    Zuschuss von bis zu 48.000 Euro/ Wohneinheit oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen

    NEU ab Januar 2020:

    Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
    Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
    Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.

    Weitere Informationen:

  • Energieeffizent Sanieren - KfW-Effizienzhaus, Komplett- oder Einzelmaßnahmen Kredit (Programm Nr. 151/ 152)

    Zielgruppe:

    Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige wurde vor dem 01.02.2002 gestellt), die eine Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser vorhaben oder Einzewlmaßnahmen planen

    Wer kann Anträge stellen:

    Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen. Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für Förderprodukte der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste) unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investor).

    Voraussetzungen:

    • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Glossareintrag) 115 oder besser
    • Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
    • Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
    • Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser

    Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsarbeiten, auch Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen möglich. Z. B.:

    • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer-und Regelungstechnik und Nutzerinterface
    • Smart Metering-Systeme ohne Endgeräte und ohne Unterhaltungstechnik
    • Wärmemengenzähle
    • Ersatzund erstmaliger Einbau von Pufferspeichern
    • Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ? 35°C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitunge
    • Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten
    • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
    • notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz-und Kesselraum
    • Probebohrungen sowie die finale Erdwärmebohrung beim Einbau einer Erdwärmepumpe (nur bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus)


    Nichtgefördert werden: Nachtstromspeicherheizungen, Niedertemperaturkessel, Öl-Heizkessel, Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, Kohle-und Elektroheizungen, sowie Anlagen zur Stromerzeugung,zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Das erwartet Sie:

    • Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen bei Komplettsanierung oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Bis zu 40 % Tilgungszuschuss (bei Komplettsanierung bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
    • Finanzierung aller energetischen Maßnahmen, die Ihr Haus zum KfW-Effizienzhaus machen. Z. B.:
      • Heizungsaustausch oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird)
      • Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken,
      • Erneuerung der Fenster und Außentüren von beheizten Räumen,
      • Einbau einer Lüftungsanlage,
      • anfallende Baunebenkosten (wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung),
      • Planungs- und Baubegleitungsleistungen
    • NEU ab 24.01.2020:

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.

    Weitere Informationen:

  • Energieeffizent Sanieren - Komplett oder Einzelmaßnahmen (Programm Nr. 152)

    Zielgruppe:

    Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige wurde vor dem 01.02.2002 gestellt), die nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten

    Voraussetzungen:

    • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Glossareintrag) 115 oder besser
    • Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
    • Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
    • Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser

    Das erwartet Sie:

    • Darlehen von bis zu 50.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen
    • Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsarbeiten, auch Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen möglich. Z. B.:
      • Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird),
      • Wärmedämmung der Wände,
      • Wärmedämmung der Dachflächen,
      • Wärmedämmung der Geschossdecken
      • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
      • Einbau einer Lüftungsanlage,
      • Planungs- und Baubegleitungsleistungen
    • NEU ab 01.01.2016:

      12,5% Tilgungszuschuss für den Einbau einer Gas-Wärmepumpe, einer Brauchwasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer neuen Brennwert-Heizung oder einer Wärmepumpe gemäß den MAP-Richtlinien in Kombination mit einer neuen Brennwert-Heizung

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.

    Weitere Informationen:

  • Energieeffizent Sanieren - Ergänzungskredit für Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien (Programm Nr. 167)

    Zielgruppe:

    • eine Wohnimmobilie sanieren
    • Ersterwerber von saniertem Wohnraum
    • Contracting-Geber

    Was wird gefördert?

    Die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basiserneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vor Beginndes Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen.

    Kreditbetrag:

    • Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
    • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden.
    • Insgesamt können aus dem Produkt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Sie können den jeweiligen Förderhöchstbetrag mit einer oder mehreren Zusagen ausschöpfen. Hierbei werden alle Kreditzusagen der KfW für dieses Produkt für das Investitionsobjekt ab Antragstellung seit dem 01.03.2013 berücksichtigt
    • Kombinierbar mit der BAFA Förderung

    Alle Maßnahmen müssen den Bestimmungen des Marktanreizprogramms gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in der jeweils geltenden Fassung (siehe www.bafa.de) entsprechen, sofern nicht die Bestimmungen dieses Programmmerkblattes eine anderslautende Regelung vorsehen. Die Maßnahmen sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.

    Wichtig:

    Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.

    Das Program 167 ist uneingeschränkt mit der BAFA-Förderung kumulierbar.

    Weitere Informationen:

Zur MAP-Förderung

Ansprechpartner


Das ab September 2015 vorgeschriebene EU-Energielabel zeigt den Effizienzvorsprung der Wärmepumpe.

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EnEV

Die Energieeinsparverordnung macht Vorgaben für den Effizienzstandard von Neubauten. Informieren Sie sich.

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Heizungssanierung

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