Karl-Heinz Stawiarski
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
In einigen Bundesländern gibt es vorgegebene Grenzabstände zum Nachbarn, so z.B. in Hessen mit 5 Metern. Falls der Grenzabstand nicht eingehalten werden kann, empfielt es sich einen Fachplaner dazuzunehmen, welcher über eine konkrete Projektauslegung am Standort die Temperaturbeeinflussung im Umfeld modellieren kann und ggf. über zusätzliche Bohrlängen die Temperaturausbreitung entsprechend verringert, so dass auch ein geringerer Grenzabstand ggf. bergrechtlich freigegeben werden kann.
Die speziellen Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in unseren Leitfäden: www.waermepumpe.de/waermepumpe/erdwaerme/erdwaermeleitfaeden/