Schlüsselakteure aus der Energieeffizienzbranche und Umweltverbände bleiben beim Wohngipfel außen vor – Alarmierender klimapolitischer Stillstand im Gebäudesektor muss jetzt beendet werden –
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Nachbar eine Luftwärmepumpe entfernen muss, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Die
Die beiden Förderprogramme auf Landesebene sind mit der Förderung (Marktanreizprogramm) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie durch die KfW-Bank kombinierbar.