Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für Intelligente Netze vor

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In dem Papier geht es u.a. darum, welche Haushalte verpflichtend mit sog. intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen. Bis zum Frühjahr sollen sie in einer Verordnung umgesetzt werden.

Gemäß den Eckpunkten soll es keine generelle Einbauverpflichtung für sog. intelligente Messsysteme geben, die mithilfe einer Datenverbindung Informationen zu Stromverfügbarkeit, -verbrauch und -preisen in Echtzeit zwischen Verbraucher und Energieunternehmen übermitteln können. Nur Kunden mit einem Jahresverbrauch oberhalb von 6.000 kWh sollen sukzessive zum Einbau der neuen Geräte verpflichtet werden. Dies gilt auch für Anlagen, die an einem sog. Flexibilitätsmechanismus nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes teilnehmen. Darunter würden potenziell Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge fallen. Allerdings gibt es noch keine Verordnung, die die entsprechenden Details regeln würde.

Der BWP hat sich stets gegen Einbauverpflichtungen für Wärmepumpen-Kunden ausgesprochen. Begründet hatte der Verband dies mit den hoheh Kosten, denen noch kein Nutzen gegenüberstehe. Dieser könne nur mithilfe flexibler Tarife erreicht werden, die aber noch nicht möglich seien. Die Bundesregierung müsse zuerst solche Tarife ermöglichen und solle auch dann auf freiwilligen Einbau setzen.

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