Verbesserungen im bayerischen 10.000-Häuser-Programm

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Im 10.000-Häuser-Programm des Freistaats Bayern wurde die Antragsfrist bis zum 31.12.2018 verlängert. Außerdem entfällt die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer KfW-Förderung.

 

Im bayerischen 10.000-Häuser-Programm wurden mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien überarbeitet. Für Interessenten ergeben sich zwei wesentliche Verbesserungen:

  1. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie geht davon aus, dass auch bis zum Jahresende genügend Förderfälle verfügbar sind. Interessenten können sich mithilfe eines Zählers auf der Antragsplattform über die noch verfügbare Anzahl von Förderfällen informieren.
     
  2. Als Reaktion auf die Kritik an der verpflichtenden Kopplung des 10.000-Häuser Programms an die KfW-Förderung ist deren Inanspruchnahme künftig optional und keine verpflichtende Voraussetzung mehr. Vom Energieeffizienz-Experten ist nur noch die Bestätigung der KfW-Förderfähigkeit über seinen Zugang zur KfW-Plattform zu erstellen. Eine Kombination beider Programme ist natürlich auch weiterhin möglich.

Die Änderungen werden zeitnah in die Antragsplattform eingearbeitet. Anträge können weiterhin gestellt werden, für alle neuen Anträge gelten ab sofort die neuen Konditionen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Energieatlas Bayern.

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