Verbände-Brandbrief: Generationeninvestitionen in Klimaschutz absichern

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In einem gemeinsamen Brandbrief haben sich die Geschäftsführer von 18 Verbänden an die Bundesregierung und den Bundestag gewandt und eingefordert, umgehend die langfristige und auskömmliche Finanzierung für Förderprogramme für Klimaschutzinvestitionen sicherzustellen und zu verkünden.

Der Brief, der auch von BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel mitgezeichnet wurde, wendet sich direkt an den Bundeskanzler, sowie die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Nutzung eines Teils des Sondervermögens für den Klimatransformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt hatte, drohe zu einer schweren Zäsur für die Generationenaufgabe Klimaschutz zu werden.

Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer verweisen insbesondere darauf, dass die Sanierungsrate trotz sich zuspitzender Verfehlung der Klimaziele inzwischen auf unter ein Prozent im Jahr gesunken ist. Daher sei es dringend angezeigt, mit einer gesicherten Förderkulisse für Planungssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu sorgen – gerade in der Bau- und Sanierungskrise.

Sonst drohten weitere Einbrüche, die nicht nur hunderttausende Arbeitsplätze in Handwerk, Bauindustrie und heimischer Produktion von Klimaschutzlösungen gefährden, sondern auch die Gesamtkonjunktur. Zudem gelte es in Zeiten hoher Energiepreise die Unterstützung einer schnellen Transformation zu priorisieren. Insbesondere Menschen mit geringem Einkom-men seien von Energiearmut bedroht. Ansonsten drohten gefährliche Kippeffekte: Streichungen beim Klimaschutz bärgen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff.

Das Bundesverfassungsgericht, so bilanzieren die Verbände-Vertreter, habe den Gesetzgeber im Jahre 2021 im Interesse kommender Generationen zu mehr Klimaschutz aufgefordert. Um diesen zu bewältigen, den Wohlstand des Landes langfristig zu sichern und im Interesse kommender Generationen müsse die Finanzierung der dafür notwendigen Investitionen daher oberste Priorität haben und dürfe nicht infrage gestellt werden.

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