Übergangsfrist endet: Verbrauchserfassung für zentrale Wärmepumpen wird Pflicht

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Ab Oktober 2025 müssen Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern den Stromverbrauch individuell messen und abrechnen. Die bisherige Pauschalregelung läuft aus.

Bereits zum 1. Oktober 2024 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten, die das sogenannte “Wärmepumpen-Privileg” abgeschafft hat. Dieses Privileg galt bislang ausschließlich für zentrale Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern: Eigentümer und Vermieter durften den Stromverbrauch pauschal oder nach Fläche abrechnen, ohne den tatsächlichen Verbrauch erfassen zu müssen.

Künftig ist eine verbrauchsabhängige Erfassung vorgeschrieben. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist: Bis spätestens 30. September 2025 müssen geeignete Messeinrichtungen installiert und in Betrieb genommen sein. Ab diesem Zeitpunkt darf keine pauschale Umlage mehr erfolgen.

Die neue Regelung betrifft nur zentrale Wärmepumpen, die mehrere Einheiten versorgen, und soll mehr Transparenz sowie Anreize für sparsames Heizen schaffen. Für dezentrale Anlagen in einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern ändert sich nichts.