Nordrhein-Westfalen – Landesregierung stärkt Förderangebot im Bereich der Geothermie.
Insgesamt wurden sieben neue Fördergegenstände aus dem Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie in die Förderrichtlinie aufgenommen.
Das Fördermodul „Geothermie“ umfasst nun folgende Fördergegenstände:
- Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Mitteltiefe Erdwärmesonden
- Mitteltiefe Dubletten
- Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Seismische Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
- Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeübertrager-Systemen
- Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
Um die entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen einsehen zu können, klicken Sie bitte hier
Die vollständige Förderübersicht der Richtlinie finden Sie hier