Neue Ziele brauchen gute Maßnahmen

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Anlässlich der ersten Lesung des novellierten Klimaschutzgesetzes im Bundestag fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) konkrete Maßnahmen, um das Erreichen der angepassten Klimaschutzziele zu ermöglichen.

Anfang des Jahres 2021 hatten mehrere Parteien darunter auch Personen aus der Landwirtschaft und von Fridays for Future geklagt: Das deutsche Klimaschutzgesetz ist unzureichend, sagte Ende April dann auch das Bundesverfassungsgericht. Drei der Klagen richteten sich gegen das 2020 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz: Die in den Wirtschaftsektoren festgesetzten CO2-Sparziele bis 2030 und die Gesamtemissionen um 55 Prozent zu reduzieren, reichten nicht aus. Der Staat würde seiner Schutzpflicht nicht ausreichend nachkommen, wenn er durch dieses mangelhafte Klimaschutzgesetz die Rechte der Beschwerdeführer auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Berufsfreiheit gefährde.

Die Bundesregierung hatte daraufhin angekündigt, ihr Programm anzupassen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien fordert nun, es müsse ein genauer Fahrplan mit definierten Etappenzielen der einzelnen Sektoren bis zum Jahr 2030 aufgestellt werden. Das biete Planungssicherheit. Der BEE schlägt zudem vor, Erneuerbare-Ausbau-Ziele von mindestens 77 Prozent im Stromsektor, sowie 45 Prozent im Wärme- und 30 Prozent im Verkehrsbereich festzulegen, um das nationale 65-Prozent-THG-Minderungsziel zu erreichen.

„Es ist gut, dass das in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils geänderte Klimaschutzgesetz etwas näher an die realen Anforderungen für einen echten Klimaschutz rückt. Allein neue Ziele reichen allerdings nicht. Neben dem Klimaschutzgesetz gehört deshalb auch der kürzlich angekündigte Entwurf eines Klimasofortprogramms in den Bundestag. Es braucht noch in der laufenden Legislatur konkrete Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

(Zur Pressemitteilung des BEE)

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