Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

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Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen. Die Förderung erfolgt über zins­günstige Dar­lehen in Ver­bindung mit einem Klima­zuschuss.

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen gewerblicher mittelständischer Unternehmenin Anlehnung an die Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie").

Die KfW-"Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" fördert mittelständische Unternehmen bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie orientieren:

  • Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Wir empfehlen, im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Antragsteller

Für Vorhaben in Deutschland sind folgende in-und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler

Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden.

Als verbundene Unternehmen gelten:

  • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt ist
  • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt sind
  • Alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.

Vorhaben innerhalb der EuropäischenUnion (EU) können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind die folgenden Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz in der EU,
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in der Europäischen Union.

 

Das KfW Programm 293 hier.

Eine Zusammenfassung aller KfW Programme für klimaneutrales Heizen finden Sie auf unserer Website hier.

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