Grün-Rot bringt Wärmegesetz-Novelle auf den Weg
Hausbesitzer sollen bei zukünftigen Sanierungen statt wie bisher 10% erneuerbare Energien im Wärmebereich 15% einzusetzen. Neben solarthermischen Anlagen sind auch Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Dämmmaßnahmen zur Erreichung der Ziele zugelassen. Elektrische Wärmepumpen müssen dabei eine Mindest-JAZ von 3,5 (unabhängig von der Wärmequelle) erreichen, brennstoffbetriebene Wärmepumpen mindestens 1,3. Außerdem können auch verschiedene Technologien und Ersatzmaßnahmen miteinander kombiniert werden.
Der BWP begrüßt insbesondere den Wegfall der Solarthermie als so genannte Ankertechnologie, stellte diese doch ein Schlupfloch dar: Eignete sich das Haus nicht für Solarthermie, war der Besitzer generell von der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien befreit.
Wie zuvor soll die Regelung beim Austausch der alten Heizungsanlage greifen. Neu ist jedoch, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels ausgedehnt wurde.