Förderung der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU): Förderthema Energie

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Die DBU hat ihre Förderleitlinien angepasst. Das Förderthema Energie umfasst ab Beginn des Jahres erneuerbare Energien, Energieeinsparung und -effizienz.

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität).

Gefördert werden insbesondere die Entwicklung, Optimierung und modellhafte Anwendung von

  • erneuerbarer Energie
  • innovativen Technologien zur effizienten Energiewandlung und Energiespeicherung (wie zur Wärme- und Kälteerzeugung, Power-to-X)
  • innovativen Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
  • wie auch die energiesparende und emissionsarme Weiterentwicklung von Antrieben in mobilen Anwendungen

Weitere Beispiele zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Programmseite.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt

  • für Unternehmen, Vereine und andere in der Regel 50 Prozent der Projektkosten (Förderung auf Kostenbasis): Bruttoarbeitsentgelte plus Gemeinkostenzuschlag, Sachkosten, Fremdleistungen, Reisekosten
  • für Hochschulen und andere bis zu 100 Prozent der Projektausgaben (Förderung auf Ausgabenbasis): Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen, Reisekosten

 

Förderanträge können direkt bei der Geschäftsstelle der DBU gestellt werden. Die DBU empfiehlt aber, zur ersten Einschätzung der Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze einzureichen. Der Weg von der Projektidee zur DBU-Förderung wird auf der Programmseite nachgezeichnet.

 

 

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