Förderrichtlinie zur nachhaltigen Wärmeversorgung

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Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Schleswig-Holstein hat eine Förderrichtlinie zur Unterstützung regionaler Projekte, die maßgeblich auf erneuerbare Energien setzen, erlassen.

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher, wenn das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden kann. Antragsberechtigt im Rahmen der EFRE-Förderung sind u.a. kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt. Insgesamt stehen EFRE-Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bedarfsfall können zusätzliche Landesmittel eingesetzt werden.

Lesen Sie die Pressemitteilung des MELUD in voller Länge hier.

Zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Amtsblatt geht es hier.

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