Förderrichtlinie zur nachhaltigen Wärmeversorgung
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher, wenn das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden kann. Antragsberechtigt im Rahmen der EFRE-Förderung sind u.a. kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt. Insgesamt stehen EFRE-Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bedarfsfall können zusätzliche Landesmittel eingesetzt werden.
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