EnEV-konformer Verzicht auf Einzelraumregler
In einem lesenswerten Artikel der aktuellen Ausgabe II-2013 der Zeitschrift „EnEV aktuell“ wird aufgezeigt, wie man der Wärmepumpe die Regelung der Raumtemperatur ebenso effizient wie EnEV-konform überlassen kann:
Im dargelegten Fall – einem Neubau-Einfamilienhaus mit Wärmepumpen/Fußbodenheizungssystem – konnte auch ohne Befreiungsantrag auf die Einzelraumreglung im Wohn-/Essbereich verzichtet werden. Die Regelung erfolgt dort direkt über die Wärmepumpe, lediglich die Heizkreise der Schlafzimmer und sonstigen beheizten Räume verfügen über Einzelraumregler.
Durch den permanent geöffneten großen Heizkreis im Wohn-/Essbereich wird der erforderliche Anlagen-Mindestdurchfluss gewährleistet, so dass die Anlage hydraulisch ohne einen Pufferspeicher auskommt. Die Wärmepumpe kann demnach mit denselben niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden, wie bei einer Planung ohne jegliche Einzelraumregelung.
Da der Kompromiss, die untergeordneten Räume mit Einzelraumregelungen zu versehen, während die Raumtemperatur im Wohn-/Essbereich direkt über die Regelung der Wärmepumpenanlage beeinflusst wird, gleichwertig die Anforderung des § 14 Absatz 2 EnEV erfüllt, konnte somit auf eine formale Befreiung oder Ausnahme seitens der zuständigen Behörde verzichtet werden.
Weiterhin heißt es: „Das gilt sinngemäß auch für andere, vergleichbare wärmepumpenbetriebene Fußbodenheizungen. Die Verantwortung für eine entsprechende Auslegung und Dimensionierung der Anlage mit ausreichend großem Wasserinhalt sowie sehr niedriger Auslegungstemperatur liegt dabei stets beim Anlagenplaner.“
Der Originalartikel kann für 8 Euro hier geladen werden. http://www.beuth.de/de/publikation/erfuellungsmoeglichkeit-der-nach-14-absatz-2-enev-geforderten-einzelraumregelung-bei-waermepumpenheizsystemen-beitrag-in/190150860?SearchID=530615513