Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen

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Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum. Für private Eigentümer.

KfW: "Wir fördern die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bau­antrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste Voraus­setzung für unsere Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energieeffizienz.

Wir fördern Sie als Privatperson, wenn Sie:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind.

Je besser die künftige Energie­effizienz Ihres Wohn­raums ist, desto höher ist auch der Investitions­zuschuss, den Sie erhalten:

MaßnahmeInvestitionszuschuss in %geförderte Kosten je Wohneinheit 
KfW-Effizienzhaus 5540 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 7035 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 8530 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 10027,5 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 11525 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal25 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen20 % Ihrer förder­fähigen Kosten von maximal 50.000 Euromaximal 10.000 Euro

Bitte beachten Sie, dass wir Zuschuss­beträge erst ab 300 Euro auszahlen.

Anpassung der Förderbedingungen ab 24.01.2020

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher sind zahlreiche Konditionen- und Produkt­änderungen in Kraft getreten.

  • Seit 24.01.2020: Die Investitionszuschüsse und die maximalen förderfähigen Kosten haben sich erhöht.
  • Seit 01.01.2020: Die Förderung für einige Heizungsarten sowie das Heizungs- und Lüftungspaket ist entfallen."

Hier gehts zum Programm der KfW.

Gebäude sanieren / Pixabay / Stux
Gebäude sanieren mit dem KfW Zuschuss