Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum. Für private Eigentümer.
KfW: "Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Wir fördern Sie als Privatperson, wenn Sie:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind.
Je besser die künftige Energieeffizienz Ihres Wohnraums ist, desto höher ist auch der Investitionszuschuss, den Sie erhalten:
Maßnahme | Investitionszuschuss in % | geförderte Kosten je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro | maximal 10.000 Euro |
Bitte beachten Sie, dass wir Zuschussbeträge erst ab 300 Euro auszahlen.
Anpassung der Förderbedingungen ab 24.01.2020
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher sind zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen in Kraft getreten.
- Seit 24.01.2020: Die Investitionszuschüsse und die maximalen förderfähigen Kosten haben sich erhöht.
- Seit 01.01.2020: Die Förderung für einige Heizungsarten sowie das Heizungs- und Lüftungspaket ist entfallen."