BWP-Förderrechner aktualisiert

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Der beliebte BWP-Förderrechner bildet jetzt die neue Förderlandschaft 2024 ab und kann ab sofort online aufgerufen werden.

Zehntausende Verbraucherinnen und Verbraucher informieren sich jeden Monat mit den BWP-Förderrechner über ihre individuellen Fördermöglichkeiten. Aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen nach dem Haushaltsstreit war der Förderrechner von Januar bis Februar inaktiv. Jetzt sind die allermeisten Förderprogramme wieder angelaufen und auch die neue KfW-Förderung für Wärmepumpen kann seit dem 27. Februar beantragt werden. Nun ist auch der BWP-Förderrechner wieder online:

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Neue KfW-Förderung für Wärmepumpen angelaufen - zunächst für private Selbstnutzer

Zunächst ist die Antragstellung nur für selbstnutzende Wohneigentümer möglich (KfW 458), voraussichtlich ab Mai wird die Förderung für Mehrfamilienhäuser freigeschaltet und voraussichtlich ab August für alle weiteren Antragsberechtigten (KfW 459).

Auch weitere Förderprogramme sind berücksichtigt

Aber auch über die KfW-Förderung für die neue Heizungstechnik hinaus gibt es viele Fördermöglichkeiten, unter anderem über die weiter beim BAFA angesiedelten anderen Einzelmaßnahmen-Förderungen (BAFA Heizungsoptimierung, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Fachplanung und Baubegleitung) oder über die bereits bekannten systemischen Förderungen mit Kreditzuschüssen aus den Programmbestandteilen BEG-WG/NWG (KfW 261/262). 

Neues Finanzierungsinstrument: KfW-Ergänzungskredit

Ebenfalls neu sind die KfW-Ergänzungskredite für Wohneingentümer und gewerbliche Eigentümer (KfW 358/359). Bis zu 120.000 Euro werden hier auf Grundlage der Förderzusagen von KfW und BAFA gewährt. Entscheidend für die genaue Kreditsumme sind die von den Fachpartnern in der Bestätigung zum Antrag (KfW) oder Technischen Projektbeschreibung (BAFA) angegebenen förderfähigen Projektkosten. Wenn der Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden soll, ist es daher wichtig, alle Projektkosten, die theoretisch förderfähig sind, anzugeben, auch wenn die maximal bezuschussbaren Kosten bei 30.000 € (KfW), bzw. bis zu 60.000 € (BAFA) gedeckelt sind!

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