Bundesförderung für effiziente Gebäude: Änderungen

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Es gibt aktuelle Änderungen im Merkblatt zur Antragstellung und dem Formular für Bauträger.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt folgende Anpassungen der BEG-Förderung mit:

 

BEG-Förderung: Anpassung des allgemeinen Merkblattes zur Antragstellung

  • Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung wurde überarbeitet und dabei für den Antragstellenden übersichtlicher gestaltet.
  • So wurde z.B. der Umfang auf das Wesentliche reduziert (von 21 Seiten auf 10 Seiten).
  • Sie finden das überarbeitete Merkblatt (Version 1.3) auf www.bafa.de/beg oder mithilfe des folgenden Links:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=12

 

Anpassung des Formulars „Bestätigung des Bauträgers“

  • Im Formular „Bestätigung des Bauträgers“ wurde unter Punkt 3 (Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten) die Kostentabelle angepasst. Nun können die Kosten besser der Maßnahme zugeordnet werden. Dafür müssen die Kosten für „Umfeldmaßnahmen“, „Erdsondenbohrung“ und „Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung“ in der jeweiligen Zeile angegeben werden.
  • Das neue Formular ist ab sofort gültig. Das BAFA wird das alte Formular nur für einen kurzen Ãœbergangszeitraum akzeptieren.
  • Sie finden das angepasste Formular auf www.bafa.de/ee oder mithilfe des folgenden Links:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_formular_bestaetigung_bautraeger.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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