Bund und Länder haben bei den Verhandlungen zum CO2-Preis einen Durchbruch erzielt.

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Der Einstiegspreis für den Kohlendioxid-Ausstoß ab 2021 solle bei 25 Euro statt wie bisher geplant zehn Euro pro Tonne liegen.

Reuters, BEE: Der Einstiegspreis für den Kohlendioxid-Ausstoß ab 2021 solle bei 25 Euro statt wie bisher geplant zehn Euro pro Tonne liegen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Montag aus Regierungskreisen. Bis 2025 werde der Preis schrittweise auf 55 Euro steigen. Als Ausgleich für dadurch steigende Spritpreise sollen Fernpendler zusätzlich entlastet werden. Sie sollen ab 2024 einen Aufschlag von acht Cent auf die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer bekommen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis würden zudem zur Senkung der Erneuerbare-Energien-Umlage verwendet.

Die Länder sicherten sich in den Verhandlungen am Sonntagnachmittag den Angaben zufolge eine Kompensation ihrer Steuerausfälle. Sie erhalten vom Bund für die Jahr 2021 bis 2024 gleiche Umsatzsteuerfestbeträge in einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro.

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. (BEE) hält die Erhöhung des CO2-Preises für das richtige Signal: „Die Energiewende auf Basis Erneuerbarer Energien ist die kostengünstigste Form der Energieerzeugung und die wirksamste Form des Klimaschutzes. Der heute bekannt gewordene Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket der Bundesregierung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung, der zwingend geboten war. Bundesländer und Opposition haben die klimapolitische Ambition durch die Festlegung auf einen höheren CO2-Einstiegspreis und einen schnelleren Anstieg der CO2-Bepreisung bis 2026 erhöht, auch wenn der vorgesehene Einstiegspreis noch unter den Erwartungen der Branche liegt. Insgesamt muss die deutsche Politik die Energiewende jedoch viel entschlossener angehen, Hindernisse beim Ausbau der Erneuerbaren abbauen und endlich faire Wettbewerbsbedingungen für saubere Technologien liefern“, kommentiert Dr. Simone Peter.

Weiterhin bestünden juristische Bedenken an der rechtlichen Konstruktion der CO2-Bepreisung. Diese müssten dringend ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sollte Wege nutzen, die zu einer Strompreissenkung für Verbraucherinnen und Verbraucher führen, nicht aber ihren eigenen Handlungsspielraum beim EEG einschränken. Die Senkung der EEG-Umlage mithilfe der CO2-Bepreisung würde das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Beihilfe machen. Zwar fördere die Absenkung der EEG-Umlage die Akzeptanz der Energiewende, weil Verbraucherinnen und Verbraucher den Preisvorteil der Erneuerbaren bei der eigenen Stromrechnung erkennen können. Jedoch würde mit der Senkung der Stromsteuer dasselbe ermöglicht, ohne die Handlungshoheit beim EEG zu gefährden. Wichtig für das Gesamtpaket sei zudem die lange erwartete steuerliche Abschreibung bei Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, so Peter.

Lesen Sie die Pressemitteilung des BEE in voller Länge hier.

Zur Reuters-Meldung geht es hier.

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