BEE übt inhaltliche Kritik an Gesetzentwurf zum Emissionshandelssystem
Inhaltlich sieht der BEE den Entwurf als unzureichend und darüber hinaus in Teilen verfassungsrechtlich als bedenklich an. Im Einzelnen kritisiert der BEE, dass
• die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Einführung einer CO2-Bepreisung nicht vollumfänglich ausgeräumt werden;
• die Behauptung, dass es zum nationalen Emissionshandelssystem keine Alternative gäbe, nicht korrekt ist, weil die Anpassung der Energiesteuern auch über eine verfassungsrechtlich unbedenkliche CO2-Bepreisung im Wärmesektor umgesetzt werden könnte und für den Verkehrssektor eine Verbesserung der bestehenden Treibhausgasminderungsquote möglich ist;
• die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr zwar zu begrüßen sei, im vorgeschlagenen Rahmen aber keine wesentliche Lenkungswirkung entfalten werde;
• der „Non-ETS-Teil des Stromsektors“ durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 nicht adressiert wird;
• im Gesetzentwurf eine eindeutige Klarstellung, dass die Emissionen von festen, flüssigen und gasförmigen biogenen Brenn-, Kraft- oder Heizstoffen vom nationalen Emissionshandel ausgenommen sind, fehlt;
• eine eindeutige Klarstellung fehlt, wie das geplante nationale Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der dort bereits eingeführten und bewährten Treibhausgasminderungsquote zusammenwirken soll.
"Wir hoffen, dass die Bundesregierung trotz des enormen Zeitdrucks nun ihrerseits unsere Stellungnahme zur Kenntnis nimmt und bewertet. Bisher wird der Gesetzentwurf den Ankündigungen für eine erfolgreiche Erreichung der Klimaschutzziele nicht gerecht", so Axthelm.
